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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Berlin

Rechtsanwälte aus Berlin für das rechtliche Fachgebiet Baurecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwalt Walter Bergmann
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Ein Anwalt für Baurecht in Berlin kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.

Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt für Baurecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Berlin oder in der Nähe.

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