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Rechtsanwalt Claus Schwerter Bruchsal
Rechtsanwalt Claus Schwerter
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Schönbornstraße 33, 76646 Bruchsal
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Ordnungswidrigkeiten sind als leichte Gesetzesverstöße (ohne kriminellen Inhalt) zu sehen. Sie gehören somit nicht zum Strafrecht und werden lediglich mit einer Geldbuße geahndet. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Altrip beraten.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Das BtMG – ein Bundesgesetz

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Wer darf welche Betäubungsmittel besitzen, vertreiben oder herstellen, also kurz Umgang mit ihnen haben? Welche Betäubungsmittel sind generell verboten? Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in Altrip.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Da gleichzeitig ein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Eine schwere oder gefährliche Körperverletzung sowie die Misshandlung Schutzbefohlener verjährt nach 10 Jahren. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Das gleiche gilt für die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Das Jugendstrafrecht

Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem RucksackPickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Nicht die Straftatbestände machen beim Jugendstrafrecht den Unterschied sondern das Alter des Straftäters. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Als noch nicht strafrechtlich verantwortlich gelten in Deutschland Kinder unter 14 Jahren. Folglich findet in diesen Fällen keine strafrechtliche Verfolgung oder gar Verurteilung statt. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Betrug

Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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