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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Strafrecht in Höhr-Grenzhausen

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Höhr-Grenzhausen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Blang

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Ferdinand-Nebel-Straße 7, 56070 Koblenz
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sandra Jung

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Friedrich-Ebert-Ring 6, 56068 Koblenz
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Vollheim

Fachanwalt für Familienrecht
Römerstraße 42, 56130 Bad Ems
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Schmuck

Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Volker Ecker

Ubierstraße 54, 56567 Neuwied
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Bross

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Breitestraße 55, 56626 Andernach
in 18.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Höhr-Grenzhausen
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Ein Anwalt für Strafrecht in Höhr-Grenzhausen bietet Sicherheit.

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Erst bei einer Straferwartung von über vier Jahren wird das Landgericht eingeschaltet. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. Stoffe die zur Herstellung von Medikamenten benötigt werden, dürfen, vorausgesetzt man hat die erteilte Berechtigung, hergestellt oder vertrieben werden. Welche Stoffe das sind, ist in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Höhr-Grenzhausen aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Mann hält viele Kapseln Extasy in den HändenMann hält viele Kapseln Extasy in den Händen Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Und nicht nur die Straßenverkehrsordnung würde missachtet, auch gegen das Betäubungsmittelgesetz würde verstoßen und es wäre mit einem Strafverfahren zu rechnen. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.

Ermittlungen wegen Körperverletzung?

Körperverletzung begeht man, wenn eine Person einer anderen Person Gesundheitsschädigungen zufügt. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird je nach Ausmaß mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Eine einfache und fahrlässige Körperverletzung verjährt im strafrechtlichen Sinne nach fünf Jahren. Mit 10 Jahren ist die Verjährungsfrist angesetzt bei Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer, oder gefährlicher Körperverletzung. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Wer wegen einer Körperverletzung angeklagt wird, muss sich vor Gericht verantworten und sollte sich mit einem Anwalt für Strafrecht schützen, auch wenn dieser erst ab mittelschwerer Körperverletzung verpflichtend ist. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Das besondere Strafrecht für die Jugend

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Dieses Spezialgebiet des Strafrechtes hat erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. In diesem Alter wird vorausgesetzt, dass sie die Falschheit ihres Handelns verstehen. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Weitere spezielle Tatbestände des Betruges sind auch der Betrug bei Subventionen oder bei Kapitalanlagen. Auch sie werden strafrechtlich geahndet. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Sogenannte Fake-Shops bieten per Internet Waren an, die sie nicht besitzen, verleiten gutgläubige Kunden durch Angebote zum Kauf und verlangen Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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