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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 24.10.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 39447 mal gelesen)

Kita-Essen: Kosten, Ermäßigung und Rückerstattung

Gesundes Mittagessen in der Kita Gesundes Mittagessen in der Kita © freepik - mko

In der ganztägigen Kita-Betreuung erhalten die Kinder in der Regel auch ein Mittagessen. Was darf das Essen in der Kita kosten? Ist eine Servicepauschale beim Kita-Essen erlaubt? Müssen Eltern auch in einer beitragsfreien Kita Essensgeld zahlen? Welche Eltern haben einen Anspruch auf eine Erstattung des Kita-Essensgeld oder einen Zuschuss? Und in welchen Fällen können Eltern das Kita-Essensgeld zurückfordern?

Was kostet das Essen in der Kita?


Die Kosten für das Essen in der Kita ist nicht in den monatlichen Kita-Gebühren enthalten, sondern muss von den Eltern separat bezahlt werden. Je nach Ort und Kita-Einrichtung kann das Essensgeld sehr unterschiedlich ausfallen. Es hängt entscheidend von der Art und vom Umfang der Verpflegung ab: Etwa, ob das Essen täglich von einem Koch frisch angerichtet, oder von einem Catering-Service geliefert wird, oder ob es zusätzlich zum Mittagessen noch ein Frühstücksbuffet gibt. Eltern sollten sich daher vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Kita nach dem Essensgeld erkundigen. Wird ein Kind krank, muss das Essensgeld in der Regel weitergezahlt werden. Gleiches gilt für die Ferien.

Ist eine Servicepauschale beim Kita-Essen zulässig?


Eltern müssen die Kosten, die aufgrund der Essensversorgung in der Kindertagesstätte ihrer Kinder entstehen, zahlen. Dazu gehören auch die Kosten für Serviceleistungen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg (Az. 6 A 215/16). Begründung: Das Land sei nach dem Kinderförderungsgesetz nur verpflichtet, die Essensversorgung sicherzustellen. Dafür reiche es aus, wenn die Kommune eine private Firma ermächtigt, die Kindertagesstätte mit Essen zu beliefern. Die Kosten für das Essen und alle damit zusammenhängenden Serviceleistungen müssen von den Eltern der Kinder getragen werden, so die Magdeburger Richter.

Müssen Eltern auch Essen in beitragsfreier Kita zahlen?


Ist ein Kindergartenbesuch in einem Bundesland grundsätzlich beitragsfrei, bedeutet dies nicht, dass auch die Kosten für das Mittagessen der Kita-Kinder übernommen werden. Dies stellt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10431/09.OVG) klar. Ein pauschaler Mittagsessenbeitrag ist daher zulässig und steht der Beitragsfreiheit nicht entgegen.

Wann haben Eltern einen Anspruch auf Erstattung von Essensgeld?


Der Träger einer Kindertagesstätte muss überhöhtes Essensgeld an die Eltern zurückerstatten, entschied das OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 B 87.15). Nach dem Branden¬burgi¬schen Kinder¬tages¬stätten¬gesetz haben Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, einen Anspruch darauf mit Mittagessen versorgt zu werden. Von den Eltern muss hierfür ein Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen beigesteuert werden. Im zu entscheidenden Fall wurden die Eltern verpflichtet, ein Essensgeld für 3,04 Euro für das Mittagessen eines privaten Caterers zu zahlen. Dieser Eigenanteil für Kita-Essen erschien den Eltern zu hoch – sie klagten und forderten 1,34 Euro pro Mittagessen zurück.

Mit Erfolg! Laut Gericht konnte die Trägerin der Kindertagesstätte nicht plausibel darlegen, dass der Elternzuschuss für das Kita-Essen den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern entspricht. Den überzahlten Betrag von 1,34 Euro erhalten die klagenden Eltern daher vom Träger der Kindertagesstätte zurück.

In diesem Sinne entschied auch das VG Cottbus (Az. 8 K 2149/15) im Fall von Eltern, die die überhöhten Kosten für das Kita-Essen ihrer Kinder unmittelbar an einen von der Gemeinde mit der Bereitstellung der Mahlzeiten beauftragten Caterer entrichteten. Ihre Beiträge, die über den Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen erhalten sie von der Gemeinde zurück.

Welche Eltern haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Kita-Essensgeld?


Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit einen Zuschuss zum Kita-Essensgeld zu erhalten, wenn ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung bei öffentlichen oder freien Trägern betreut wird. Dafür müssen sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen. Dem Antrag ist eine Bescheinigung der Kita beizufügen. Er kann auch rückwirkend gestellt werden. Die Eltern müssen in jedem Fall einen Eigenanteil von einem Euro pro Tag und Kind bezahlen.

Können Eltern die Kita-Essenskosten bei der Steuer geltend machen?


Die Verpflegung eines Kindes in einer Kita gehört nicht zu den abzugsfähigen Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer. Hier können nur reine Betreuungskosten für das Kind geltend gemacht werden.

Haben Eltern ein Mitspracherecht beim Kita-Essen?


Eltern eines Kindes, dass auf Erbsen allergisch reagiert, könne laut einer Entscheidung des VG Frankfurt/Oder nicht eine Sonderverköstigung verlangen. Laut Gericht werden Lebensmittelunverträglichkeiten beim Kita-Essen berücksichtigt, eine erbsenfreie Kost muss die Kita aber nicht zur Verfügung stellen, da es keine Kennzeichnungspflicht für Erbsen gibt.

erstmals veröffentlicht am 30.09.2016, letzte Aktualisierung am 24.10.2023

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