anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Wirtschaftsrecht , 18.05.2010 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 618 mal gelesen)

Offene Immobilienfonds: Was tun, wenn der eigene Fonds geschlossen wird?

Offene Immobilienfonds in der Krise: Mit dem Kanam Grundinvest und dem SEB Immoinvest mussten in den vergangenen Tagen zwei große Fonds erneut schließen. Die Folge: Anleger können ihre Anteile nicht mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben.

Offene Immobilienfonds in der Krise: Mit dem Kanam Grundinvest und dem SEB Immoinvest mussten in den vergangenen Tagen zwei große Fonds erneut schließen. Die Folge: Anleger können ihre Anteile nicht mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Eine Reihe weiterer Fonds hat die Rücknahme von Anteilen bereits seit Monaten ausgesetzt. Damit sind inzwischen acht Offene Immobilienfonds geschlossen und fast 20 Milliarden Euro dem Zugriff der Anleger entzogen.

Die Anbieter machen die Diskussion um einen vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Offenen Immobilienfonds für die Fondsschließungen verantwortlich. Der Entwurf sieht unter anderem eine pauschale Abwertung der Fondsimmobilien vor. Die durch diesen Vorschlag ausgelösten Ängste hätten Anleger nun veranlasst, innerhalb kurzer Zeit dreistellige Millionenbeträge aus den Fonds abzuziehen, argumentieren die Fondsgesellschaften.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum Umgang mit der Krise. Die Anleger haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: warten, bis der Fonds wieder öffnet, oder die Anteile sofort über die Börse verkaufen.

"Geprüft werden sollte darüber hinaus, ob eine Klage wegen Falschberatung in Frage kommt", sagt Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW.

Auf die Wiedereröffnung des Fonds warten: Wenn die Fonds größere Abwertungen ihres Immobilienvermögens vermeiden können, ist es für Anleger möglich, die Krise mit geringen Verlusten zu überstehen oder sogar Gewinn zu machen. Allerdings kann die Wartezeit lang werden – und sie ist mit Risiken behaftet. Fonds dürfen die Rücknahme von Anteilen für bis zu 24 Monate aussetzen. Einzelne Immobilienfonds nehmen seit mehr als einem Jahr keine Anteile mehr zurück. Sollte sich die Krise der Fonds in dieser langen Zeit verschärfen, drohen unter Umständen sogar höhere Verluste als bei einem sofortigen Verkauf.

Fondsanteile an der Börse verkaufen: Praktisch alle größeren Offenen Immobilienfonds werden an einer oder mehreren Börsen gehandelt. Hier können Anleger ihre Anteile trotz Schließung sofort loswerden. Wer verkauft, ist die Unsicherheit über die weitere Entwicklung los und muss nicht fürchten, zukünftig weitere Verluste zu erleiden. Allerdings liegen die Verkaufskurse bei einzelnen Fonds um bis zu 30 Prozent unter den offiziellen, von den Fondsgesellschaften veröffentlichten Anteilswerten. Hinzu kommen Gebüh¬ren für den Börsenhandel. Dennoch kann der Verkauf über die Börse eine gute Möglichkeit sein, dem Schrecken ein Ende zu machen – vor allem dann, wenn Kunden in den nächsten Wochen und Monaten auf das angelegte Geld angewiesen sind und Gefahr laufen, Ihr Konto teuer zu überziehen, wenn sie die Fondsanteile behalten.

Rechtliche Schritte prüfen: Wer beim Kauf der Fondsanteile falsch beraten wurde, sollte erwägen, die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder einen auf Bankenrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Das gilt beson¬ders, wenn ein Offener Immobilienfonds als absolut sicheres Anlageprodukt verkauft wurde. Wer schriftliche Beweise für die Falschberatung oder einen Zeugen hat, der beim Beratungsgespräch anwesend war, kann eventuell eine Klage wegen Falschberatung einreichen.

Generell gilt: Gerade wenn es um viel Geld geht, kann eine anbieter¬unabhängige Anlageberatung sinnvoll sein.

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Wirtschaft & Wertpapiere
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.