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Kategorie: Anwalt Reiserecht , 01.07.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 403 mal gelesen)

Reisewarnung: Kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag möglich?

Reisewarnungen vor terroristischen Anschlägen, Entführungen oder Naturkatastrophen führen immer öfter bei Urlaubern dazu, dass sie ihre Reise nicht antreten können. Doch wie ist die Rechtslage? Kann eine Reise bei einer Reisewarnung kostenfrei storniert werden?

Pauschalreise kann jederzeit storniert werden


Eine Pauschalreise kann jederzeit vom Reisenden ohne Angabe von Gründen storniert werden. In den meisten Fällen muss dann aber dem Reisveranstalter eine angemessene Stornogebühr gezahlt werden. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich in der Regel nach dem Reisepreis sowie den ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters. Oft wird bereits im Reisevertrag eine pauschale Stornogebühr vereinbart. Das ist rechtmäßig, solange die Stornogebühr angemessen ist.

Kündigung des Reisevertrags vor und nach Antritt der Reise möglich


Ist die Reise durch höhere Gewalt am Urlaubsziel erheblich gefährdet, kann ein Reisender den Reisevertrag vor und nach Antritt seiner Reise kündigen. Ob höhere Gewalt vorliegt beurteilen die Gerichte in der Regel anhand der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amt.
Wichtig ist in diesem Fall der Kündigung, dass die erhebliche Gefährdung bei Abschluß des Reisevertrags nicht absehbar war. Für den Reiseveranstalter ergibt sich nach der Kündigung des Reisevertrags ein Anspruch auf Entschädigung des anteiligen Reisepreises, für schon erbrachte Leistungen. Wird vor Reiseantritt vom Reisenden gekündigt, fallen diese Kosten in der Regel nicht an. Fallen durch die Kündigung des Reisevertrages nach Antritt der Reise Mehrkosten für die Rückreise des Urlaubers an, etwa durch neu zu buchende Rückflüge, müssen diese Mehrkosten hälftig vom Reiseveranstalter und Reisenden getragen werden.

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