Anwälte in Wuppertal Uellendahl-Katernberg für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Kanzlei Dr. Witting
Rechtsanwältin, Mediatorin DAA und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kocherstraße 18, 42369 Wuppertal

Anwaltskanzlei Echternach Hay Schulze
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Kortumstraße 56, 45130 Essen

Rechtsanwaltskanzlei Iris Dreßen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verkehrsrecht
Isinger Tor 12, 45276 Essen

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf


Kirschner Rechtsanwalt
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Höhscheider Straße 116, 42699 Solingen
Anwaltskanzlei Titze
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Huyssenallee 83, 45128 Essen

Rechtsanwalt · Versicherungsberater
Rüttenscheider Straße 108, 45130 Essen

Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund
Adolf-Silverberg-Straße 37, 50181 Bedburg
Richard-Zanders-Straße 33, 51469 Bergisch Gladbach
Speditionstraße 15, 40221 Düsseldorf
Sebastianusstraße 2-4, 41460 Neuss
Schanzenstraße 31, 51063 Köln
Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Die Entscheidung ob ein Sachverhalt wirklich fachmännischer Unterstützung bedarf hängt an verschiedenen Dingen. Hier die häufigsten Gründe: Eine problematische Rechtslage Die Expertise eines Rechtsanwaltes ist bei komplexen Sachverhalten oft unerlässlich. Ein Anwalt in Wuppertal Uellendahl-Katernberg kennt potentielle Fallstricke, weiß worauf zu achten ist, kennt Fristen und hilft seinem Mandanten so zuverlässig durch diese schwierigen Zeiten.
Anwaltszwang vor Gericht
erfahrener Anwalt Nur ein Anwalt wird dann vor Gericht anerkannt werden. Hier hat man keine andere Wahl als sich einem Juristen anzuvertrauen. Zu solchen Sachverhalten gehören in der Regel Zivilsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Revisionen fallen meist auch unter die Anwaltspflicht. Der Anwalt in Wuppertal Uellendahl-Katernberg als vorbeugende Maßnahme Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Auch wichtige rechtliche Schriftstücke sind am besten von einem Anwalt ausformuliert. Das eigene Testament zum Beispiel. Mit seiner Hilfe können Unklarheiten in den Regelungen, unwirksame Regeln oder Rechtsfehler vermieden werden.
Akteneinsicht
Juristin mit Headset bespricht Fall Weder Kläger noch Angeklagter haben das Recht auf Akteneinsicht. Hierfür braucht man einen Rechtsanwalt. Der Anwalt in Wuppertal Uellendahl-Katernberg hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.
Die Erfolgsaussichten bewerten
Oder der Anwalt weiß durch seine Fachkenntnis und Erfahrung ob es Sinn macht mit seinem Fall überhaupt vor Gericht zu gehen.
Durch den Anwalt die Möglichkeit zum Vergleich ausarbeiten
zwei Anwältinnen lächelnd Oft ist es auch mit anwaltlicher Hilfe möglich, einen Vergleich mit der Gegenpartei zu erzielen. Dieser wird durch Hinterlegung bei Gericht vollstreckt und ist rechtsgültig. Fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an, kann man sich viel Geld sparen. Nicht außer Acht zu lassen: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Wann ist ein Anwalt unnötig?
Die Insolvenz des Gegners
zufriedene Mandantin Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Um dies im Vorfeld zu klären wendet man sich am besten an das Insolvenzgericht. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Gegners können eigene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt - jedoch nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet. Die Kosten Sind die verursachten Kosten höher als der Streitwert, so hat man keinen Vorteil. Fehlende Klagebefugnis Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Die Klage kann abgewiesen werden, wenn diese Sachbestände nicht vorhanden sind, bzw. wenn der gerichtliche Rechtsschutz auch anders, einfacher oder kostengünstiger erreicht werden kann.
Die Rechtsschutzversicherung und die üblichten Gebiete für die sie genutzt werden
Mandant mit Weltkarte im Hintergrund Es gibt unter anderem den Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, je nach Lebenssituation auch einen Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Benötigt man mehr als eine Versicherungsart, lohnt es sich, Kombi-Angebote zu studieren. Die hohen Streitwerte des Verkehrsrechts, machen Versicherungen in dieser Rechtssparte sehr beliebt. Eine weitere wichtige Rechtsschutzversicherung ist der Berufsrechtsschutz. Da die Prozesskosten des Arbeitsrechtes in der ersten Instanz immer beide Parteien selbst zu begleichen haben! Berufsrechtsschutz wird gemeinsam mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen. Einzeln gibt es Policen für Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Allerdings sind die Kosten für Einzelverträge oft sehr viel teurer und Kombiverträge daher die bessere Variante. Deswegen wird auch hier empfohlen es mit der Privatrechtsschutzversicherung zu kombinieren.
Wichtige Informationen vor Vertragsabschluss!
Anwalt bei Terminvereinbarung am Telefon Das Schadensereignis sollte klar als Schadenszeitpunkt definiert sein. Ist dieser nicht klar mit dem Schadensereignis definiert, so kann auch eine Ursache, lange vor Vertragsabschluss von der Versicherung als Beginn des Schadensfalles gewertet werden. In aller Regel unterliegen Rechtsschutzverträge einer Wartezeit von üblicherweise drei bis sechs Monaten. Erst Schäden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, werden von der Versicherung akzeptiert. Es wird von Verbraucherschützern geraten, die Deckungssumme bei mindestens 300.000 Euro zu veranschlagen. Nicht übernommen werden von der Versicherung in aller Regel die Fälle, die wenig Aussicht auf Erfolg haben. Eine Rechtsschutzversicherung erst im Schadensfalle abzuschließen, wäre für diesen akuten Fall zu spät. Denn kommt man in eine Situation, da sich ein Rechtsstreit anbahnt, so ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Versicherung bereits vorher abgeschlossen wurde.