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Ärztepfusch: Sie müssen sich als Patient aktiv wehren

Letzte Aktualisierung am 2023-03-13 / Lesedauer ca. 7 Minuten

Was tun, wenn man Ärztepfusch vermutet?

Die Durchsetzung der Rechte geschädigter Patienten ist und bleibt wichtig. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit selbst durch Ärztepfusch zu Schaden zu kommen sehr gering ist, so passieren doch auch in der Medizin Fehler. Leider bedeuten diese Fehler für den jeweilig Betroffenen eine mitunter gewaltige Belastung. Seit 2005 wird jährlich eine Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen veröffentlicht. Sie soll die Patientensicherheit fördern. Die Auswertungen finden Erwähnung in z.B. wissenschaftlichen Veröffentlichungen und bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ärzte. Nur durch Aufklärung und Aufdeckung kann langfristig Ärztepfusch wie Never Events reduziert werden. Auch Patienten können die eigene Sicherheit erhöhen. Als mündiger Patient sollte man Verantwortung übernehmen und z.B. die Aufklärung vor einer OP durch den Arzt aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls Fragen stellen.

Was bedeutet Aufklärungspflicht?

Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vollständig aufzuklären. Ein Patient muss vor einem Eingriff durch eine schriftliche Einverständniserklärung bestätigen, dass er über die medizinischen Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind, umfassend aufgeklärt wurde und in die Behandlung bzw. Operation einwilligt. Dies ist für den Arzt unerlässlich und Voraussetzung dafür, den Patienten operieren zu dürfen ohne Gefahr zu laufen durch den Eingriff anklagbar zu werden, weil er seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig nachkam. Denn Operationen stellen eine Art Körperverletzung dar, da in das betroffene Gewebe oder die betroffene Region des Körpers geschnitten, Gewebe getrennt oder entfernt werden muss. Die vorgefertigten Formulare dürfen nur als Merkblatt oder als Ergänzung dienen und ersetzen keineswegs die umfassende, persönliche Erläuterung. Die Einwilligung bedeutet auch nicht, dass der Arzt pauschal von einer Haftung ausgeschlossen ist und für eventuelle Folgeschäden aufgrund einer Fehlbehandlung befreit ist. Sie schließt ein späteres Verfahren gegen den Arzt wegen Ärztepfusch bzw. Behandlungsfehler nicht grundsätzlich aus.

Der Arzt muss seinen Patienten vor einer Behandlung insbesondere aufklären über:

  • den Eingriff selbst, dessen Verlauf und die möglichen Risiken
  • die Erfolgschancen
  • mögliche Behandlungsalternativen

Der Patient soll damit alle Werkzeuge erhalten, um eine selbstbestimmte und bewusste Entscheidung treffen zu können.

Wann handelt es sich um einen Behandlungsfehler?

Schlägt die gewählte Behandlungsform nicht wie gewünscht an oder gibt es Komplikationen, so stehen schnell Vorwürfe wie Behandlungsfehler, Diagnosefehler oder gar Ärztepfusch im Raum. Aus rein juristischer Sicht liegt dann ein Behandlungsfehler vor, wenn der Arzt gegen geltende Regeln und Standards der Medizin-Wissenschaft verstoßen hat. Der Arzt hat den Patienten nicht so behandelt, wie es aus medizinischer Sicht heutzutage üblich ist. Es muss jedoch klargestellt werden, dass der Arzt dem Patienten zwar eine fachgerechte Behandlung schuldet, nicht aber die Heilung. Welcher Krankheitsverlauf ist einer falschen Behandlung, welcher einer nicht eintretenden Heilung geschuldet? Diese Frage kann oft nur gerichtlich geklärt werden.

Kann auch bei der Nachsorge ein Behandlungsfehler geschehen?

Zu einer vollständigen Behandlung gehört auch eine umfassende Nachsorge. Auch hier können Behandlungsfehler entstehen, z.B. wenn der Arzt den Patienten nicht vollständig einweist, wie er mit der Wundbehandlung fortfahren soll, oder verschriebene Medikamente korrekt einzunehmen sind. Gerade wenn die Behandlung eigentlich schon abgeschlossen scheint, stellt eine richtige Medikamenteneinnahme, oder die Einnahme risikoreicher Medikamente, für viele Patienten eine Herausforderung dar.

Was sind „Never Events“?

Never Events sind gut vermeidbare Behandlungsfehler, die für Patienten oft besonders folgenschwere Auswirkungen haben können. Sie sind zum Glück sehr selten. Beispiele für Never Events sind etwa die falsche Implantation eines medizinischen Gerätes, die Verwechslung von Patienten, eine Seiten- oder Medikamentenverwechslung oder die falsche Operation eines Organes. Solche Never Events sollen künftig verpflichtend gemeldet werden. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung setzt sich für ein nationales anonymes Register zur Erfassung von Never Events ein. Der Medizinische Dienst sowie das Aktionsbündnis Patientensicherheit unterstützen und begrüßen diesen Plan ausdrücklich.

Wie kann ein geschädigter Patient zu seinem Recht kommen?

Der Medizinische Dienst Bund hat in seiner Pressemitteilung vom 30. Juni 2022 die Jahresstatistik zur Begutachtung von Behandlungsfehlern für das Jahr 2021 vorgestellt. Demnach wurden insgesamt 13.050 fachärztliche Gutachten erstellt. In der Pressemitteilung heißt es: „In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens.“ Die Dunkelziffer von nicht registrierten Behandlungsfehlern wird jedoch noch deutlich höher geschätzt. Eine Vielzahl von Patienten bringen einen Behandlungsfehler gar nicht zur Anzeige und der Fehler bleibt für den Arzt ohne Folgen. Geschädigte denken oft, sie hätten kein Recht auf Klage, da sie ihre Einwilligung zur Behandlung, OP, Therapie usw. gegeben hatten. Diese Einwilligung ist für Ärzte jedoch keine grundsätzliche Haftungsbefreiung. Jeder bestätigte Behandlungsfehler rechtfertigt in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld.

Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht gibt seinen Mandanten bereits in einer Erstberatung eine Ersteinschätzung der persönlichen Situation.

Wie ermittelt sich die Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, so erfolgt die Bemessung von Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch.

Schadensersatz ist eine Art von Entschädigung, die eine Person oder ein Unternehmen einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen für einen Schaden zahlen muss, der durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht wurde. Der Schadensersatz kann sowohl in Geld als auch in nicht monetärer Form erfolgen. Nicht monetär wäre zum Beispiel eine Ersatzleistung wie die Wiederherstellung eines für den Patienten wichtigen Körperteils. Im Allgemeinen bezieht sich Schadenersatz jedoch auf die Bezahlung von Geld. Die Höhe hängt im Wesentlichen davon ab, welche finanziellen Werte der Richter im Einzelfall ausmachen kann. Dabei könnte sich der Richter beispielsweise an medizinischen Gutachten über kosmetische Nachbehandlungen anlehnen.

Dem Schmerzensgeld kommt eher die Funktion der Genugtuung wegen des entstandenen Gesundheitsschadens zu. Es geht um die Entschädigung von physischem oder psychischem Schmerz. Bei der Festlegung eines Geldbetrages zieht der Richter gerne ältere Urteile ähnlicher Fälle aus diesem Bereich heran. Die Vorarbeit übernimmt meist der Patientenanwalt, der bereits entsprechende Fälle recherchiert und dem Richter vorgelegt hat.

Wie komme ich an meine Krankenakte?

In einer Krankenakte oder Patientenakte ist die Anamnese, die Diagnose und der gewählte Therapieansatz dokumentiert. Außerdem sind dort alle zu Hilfe genommenen Untersuchungsergebnisse, wie Röntgenbilder, Blutwerte etc. enthalten. Sie dienen zur Beweislast und können einen Kunstfehler aufdecken. In der Theorie hat ein Patient das Patientenrecht auf eine Kopie seiner Krankenakte. In der Praxis "verschleppt" sich das Kopieren der Krankenakte oftmals. Das Krankenhaus und dessen Ärzte haben wenig Interesse daran, alle Fakten schwarz auf weiß zu übergeben. Als Geschädigter benötigt man diese Krankenakte jedoch zügig, denn die Informationen sind unter anderem wichtig, um zu entscheiden, ob eine weitere Behandlung erforderlich ist oder ob eine Beschwerde eingereicht werden sollte. Je früher man also an die Krankenakte gelangen kann, desto eher können die geeigneten Maßnahmen ergriffen und eine eventuelle Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.

Was muss ich bei Abfindungsvereinbarungen beachten?

Um lange Prozesse mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, schlägt die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes gerne eine Abfindungsvereinbarung vor. Es wird darin mit einer großzügigen Abfindungszahlung gelockt. Willigt der Patient in eine außergerichtliche Einigung ein, muss er sich bewusst sein, dass er damit alle künftigen Ansprüche, auch für Folgeschäden, die er derzeit vielleicht noch gar nicht kennt, verwirkt. Sie sollten einer solchen Abfindungsvereinbarung daher nur dann zustimmen, wenn Sie das Risiko genauestens kennen bzw. darüber entsprechend gründlich beraten wurden. Eine Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht kann ihrem Mandanten hier eine wichtige Unterstützung sein, über mögliche Ansprüche und Aussichten eines Arzthaftungsprozesses informieren und auch erläutern, wie ein Abfindungsangebot der Gegenseite für den jeweiligen persönlichen Fall zu bewerten ist.

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Warum braucht man einen medizinischen Gutachter?

Ein medizinischer Gutachter wird zum Beispiel dann herangezogen, wenn ein Patient seinen behandelnden Arzt wegen eines Behandlungsfehlers verklagt. In diesem Fall wird das Gericht in der Regel den Gutachter beauftragen, ihm mit dem medizinischen Gutachten eine Entscheidungshilfe zu liefern. Als medizinischer Sachverständiger erstellt er ein Gutachten über einen medizinischen Sachverhalt, erhebt einen medizinischen Befund und bewertet ihn nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Erkenntnisse muss der Gutachter neutral und unabhängig erlangen und vermitteln, denn mit seinen Kenntnissen ist er mit seiner Einschätzung für das Gericht und die Rechtsprechung bedeutend. Er fungiert auch als Übersetzer, denn er muss seine Ergebnisse im Gutachten so darstellen, dass sie auch für den Richter oder die Staatsanwaltschaft verständlich sind.

Gib es eine Verjährung bei Ärztepfusch?

Der Anspruch aus einem Behandlungsfehler verjährt grundsätzlich nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnisnahme des Patienten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Patient den Behandlungsfehler hätte erkennen können. Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, die Strafverfolgung beginnt erst wenn der Patient einen Strafantrag stellt. Liegt eine fahrlässige Tötung vor, so liegt die Verjährung bei fünf Jahren. Das Delikt der vorsätzlichen Körperverletzung liegt bei einer Verjährungsfrist von 10 Jahren, bei vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge sogar bei bis zu 20 Jahren.

Warum sollte man Hilfe vom Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Anspruch nehmen?

Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht können den notwendigen Druck auf das Klinikpersonal ausüben, um an die Krankenakten zu kommen. Sie verfügen über die notwendige fachkundige Erfahrung, wenn es um die rechtliche Seite ärztlicher Behandlungsfehler geht, egal ob Diagnosefehler oder Behandlungsfehler. Anwälte / Anwältinnen für Arzthaftungsrecht beratschlagen sich regelmäßig mit erfahrenen Kollegen und ziehen, falls nötig, auch Gutachter zu Rate, die ihre Argumentation stützen. Damit können Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld erreicht werden. Versicherungsgesellschaften können zur Auszahlung der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung bewegt werden. Bei Streitigkeiten rund um das Thema Arzthaftung können Patientenanwälte auch im Umgang mit den sozialen Trägern entscheidend weiterhelfen.

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