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Beratende Rechstanwälte für eine Bürgschaft ©freepik - mko

Bürgschaft - nicht ohne einen Anwalt

Letzte Aktualisierung am 2022-05-05 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist eine Bürgschaft?

Reicht die Bonität eines Kreditnehmers nicht aus, so verlangt der Kreditgeber in aller Regel eine Sicherheitsleistung. Die Bürgschaft ist eine von mehreren Möglichkeiten des Schuldners, seinem Gläubiger eine Sicherheit zu bieten. Andere Möglichkeiten der Sicherheitsleistung sind z.B. Hypotheken, das Hinterlegen von Geld oder Wertpapieren, Verpfändung sowie das Abtreten von Lebensversicherungen oder Forderungen. Im Fall von Immobilienfinanzierungen nehmen Banken zur Absicherung von Krediten gerne erstrangige Grundschulden als Sicherheit. Sind keine Sicherheiten da, so kann auch ein Bürge gestellt werden, dies setzt jedoch voraus, dass dieser Bürge solvent ist.
Die gesetzlichen Regelungen einer Bürgschaft findet man in § 765 BGB. § 766 BGB dient dem Schutze des Bürgen. Es wird hier die Schriftform der Bürgschaftserklärung gefordert. Damit soll dem Bürgen u.a. die Tragweite seiner Entscheidung bewusst werden. Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Das bedeutet, dass für die Wirksamkeit des Vertrages nur eine Vertragspartei, der Bürge, sich mit seiner Verpflichtung einverstanden erklären muss.
Der Bürge muss dann, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners übernehmen. Die vereinbarten Pflichten müssen Gläubiger und Bürge schriftlich in einem Bürgschaftsvertrag festhalten. Eine Bürgschaft erlischt erst mit vollständiger Begleichung der Schulden, eine Bürgschaft kann nicht gekündigt werden. Wird ein Immobilienkredit durch eine Bürgschaft abgesichert, so ist der Schuldner als sogenannter Hauptschuldner der Kreditnehmer, die Bank der Gläubiger. Akzeptiert die Bank eine Bürgschaft als Sicherheit, schließt sie mit einem Dritten, dem Bürgen, einen Bürgschaftsvertrag.

Welche Arten der Bürgschaft gibt es?

Es wird vor allem zwischen einer Ausfallbürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft unterschieden. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge wie der Schuldner sofort. Die Bank kann sich ohne Umwege an den Bürgen wenden, wenn der Hauptschuldner seine Schulden nicht begleicht. Dies ist für den Kreditgeber, in den meisten Fällen die Bank, viel einfacher und wird deshalb bevorzugt. Für den Bürgen jedoch bedeutet dies ein deutlich höheres Risiko.
Bei einer Ausfallbürgschaft muss die Bank erst alle möglichen Rechtsmittel wie Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer bedient haben. Erst wenn dieser gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird, kann die Bank das Geld von seinem Bürgen, als Ausfallbürge, einfordern. Es gibt hier mögliche Varianten wie z.B. die modifizierte Ausfallbürgschaft oder eine unlimitierte Bürgschaft. Auch eine Mitbürgschaft wäre möglich, wenn es mehrere Bürgen gibt, die gesamtschuldnerisch haften, oder es wird eine Höchstbetragsbürgschaft vereinbart. Auch hier haftet der Bürge für die gesamte Hauptschuld, jedoch zusätzlich entstehende Kosten können durch einen Höchstbetrag eingegrenzt werden. Außerdem erhält eine Bürgschaft ihren Namen abhängig vom Sachverhalt. So kann es sich um eine Gewährleistungsbürgschaft handeln, eine Anzahlungsbürgschaft, Mietbürgschaft, Zollbürgschaft o.ä.

Wer kann Bürge werden?

Das Gesetz gibt als Voraussetzung lediglich die Geschäftsfähigkeit einer volljährigen Person an. Jedoch sollte ein Bürge in der Lage sein, die übernommene Verantwortung im Schadensfall auch finanziell übernehmen zu können. Bevor man die Verantwortung einer Bürgschaft annimmt, sollte man sich dringend Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Auch und vor allem, um sich über alle möglichen persönlichen Auswirkungen und Folgen im Klaren zu sein.

Welche Risiken muss ein Bürge kennen?

Eine Bürgschaftsverpflichtung ist wesentlich mehr als eine reine Formsache. Die Antwort auf die Frage "Kannst Du für mich bürgen" muss gut überlegt sein. Ein mutiges "Nein" fällt gerade im privaten Bereich oft schwer. Tritt jedoch der Bürgschaftsfall ein, so ist bei Leistungsaufforderung meist nicht nur das eigene Geld weg, sondern es leidet vermutlich auch die Freundschaft oder die Beziehung darunter. Denn Bürgschaften haben drastische Auswirkungen. Sie können die eigene Altersvorsorge gefährden und sogar vererbt werden!
Die Kündigung eines Bürgschaftsvertrages ist nur möglich, wenn dem Bürgen im Vertrag bereits ein Kündigungsrecht eingeräumt wird. Ansonsten erlischt sie erst mit vollständiger Begleichung der Schuld. Soll eine Bürgschaft mit dem Tod des Bürgen enden und nicht auf die Erben übergehen, so ist dies schriftlich im Vertrag festzuhalten.

Nicht ohne einen Anwalt

Ohne Rechtsberatung durch einen Anwalt und genauen Informationen über das Bürgschaftsrecht / das Schuldrecht sowie über Mithaftung und mögliche Konsequenzen, sollte man sich nicht auf eine Bürgschaft einlassen. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin kann seinem Mandanten / Mandantin aufzeigen, wo die persönlichen Risiken liegen. Ein Anwalt / eine Anwältin für Zivilrecht kann auch prüfen ob Bedingungen oder Voraussetzungen, wie evtl. eine vorliegende Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB vorliegen, die möglicherweise einen bereits geschlossenen Bürgschaftsvertrag nichtig machen.
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