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Rechtsinfos zur Unternehmens- oder Firmeninsolvenz

Letzte Aktualisierung am 12.04.2023 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen können Unternehmen ordentlich beuteln. Selbst erfahrene Unternehmer haben nicht alle Einflüsse ständig im Griff. Ist eine außergerichtliche Entschuldung nicht realisierbar, dann droht die Insolvenz. Welche Insolvenzgründe es gibt, wo das Rechtsgebiet des Insolvenzverfahrens geregelt ist und wie eine Insolvenz abläuft, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Welche rechtlichen Insolvenzgründe gibt es?

Das Thema Insolvenz ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Hier findet man auch die drei Gründe für eine Insolvenz. Die §§ 17, 18 und 19 InsO behandeln die Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Sie gelten nicht nur für eine Unternehmens- bz. Firmeninsolvenz, sondern auch für Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen.

Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit ist lt. § 17 InsO dann gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit kann angenommen werden, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wird lt. § 18 InsO ausgegangen, wenn der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Der dritte Eröffnungsgrund ist die Überschuldung. Sie ist lt. § 19 InsO dann gegeben: „Wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Worauf muss man bei einer möglichen Unternehmensinsolvenz unbedingt achten?

Ziel der im Jahr 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung ist, dass ein insolventes Unternehmen sich nach der Insolvenz neu aufstellen und einen Neustart ohne Schulden wagen kann. Dies erfordert verantwortungsvolles Handeln der Gesellschafter, welche die Lage frühzeitig erkennen und in der Folge die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Dies ist auch wichtig, um Gläubiger vor hohen Verlusten zu schützen. Das Versäumnis dieser Pflicht kann als Insolvenzverschleppung interpretiert werden. Insolvenzverschleppung kann streng geahndet werden. Hier drohen den Verantwortlichen sogar Freiheitsstrafen. Ob ein verantwortlicher Unternehmer wegen Insolvenzverschleppung belangt werden kann, hängt unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

Ein Regelinsolvenzverfahren läuft üblicherweise wie folgt ab:

  • Grund oder Voraussetzung einer Unternehmensinsolvenz ist Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.
  • Die Unternehmensinsolvenz kann nur auf Antrag eingeleitet werden. Das heißt es muss ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.
  • Der Antrag ist innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu stellen, in der Regel von Vorstand / Geschäftsführung. Für unterschiedliche Rechtsformen gelten unterschiedliche Regelungen.
  • Der Antrag kann auch von Gläubigern gestellt werden.
  • Die Firmeninsolvenz wird nur eröffnet, wenn genügend "Masse" für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
  • Wird das Verfahren eröffnet, bestellt das Gericht für das Schuldenbereinigungsverfahren einen Insolvenzverwalter, der neben anderen Aufgaben die Unternehmensverwaltung, die Vermögenssicherung und die Vermögensverwaltung übernimmt. Er sichtet die vorhandenen Werte, treibt Forderungen des Schuldners ein und erstellt einen Bericht darüber.
  • Auf der Gläubigerversammlung wird dieser erarbeitete Bericht präsentiert. Die anwesenden Gläubiger entscheiden, ob das Unternehmen erhalten werden soll.
  • Soll das Unternehmen nicht erhalten, sondern zerschlagen werden, wird die Insolvenzmasse "verwertet" und an die Gläubiger verteilt.
  • Unter dem Einfluss neuer gesetzlicher Regelungen (ESUG, Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) wird jedoch immer häufiger für die Erhaltung und Sanierung optiert. In diesem Fall wird ein Insolvenzplan erstellt und ein sogenanntes Schutzschirmverfahren eingeleitet, das dem Unternehmen drei Monate lang effektive Sanierungsmöglichkeiten bietet.
  • Neben der Sanierungsplanung beinhaltet der Insolvenzplan auch die Festlegung der Verteilungsquote. Sie bestimmt welcher Gläubiger wieviel bekommt. Die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan zustimmen.
  • Am Ende dieses Verfahrens kann die Sanierung und Schuldenfreiheit des Unternehmens stehen.

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Eine Insolvenzanfechtung bedeutet nicht die Anfechtung der Insolvenz an sich. Es geht vielmehr darum einzelne Rechtsgeschäfte anzufechten. Sie kann gleichermaßen bei einer Regelinsolvenz als auch bei einer Privatinsolvenz angewendet werden und dient dabei vor allem dem Schutz der Gläubiger. Nur der Insolvenzverwalter, bei einer Verbraucherinsolvenz der Treuhänder, darf sie durchführen.

Eine Insolvenzanfechtung ermöglicht es, Rechtshandlungen, die kurz vor einer drohenden Insolvenz getätigt wurden, wie etwa der Erwerb eines Wertgegenstandes, oder auch der Verkauf eines solchen aus der Insolvenzmasse, anzufechten und rückabzuwickeln. Begeht man derlei Handlungen und benachteiligt damit wissentlich seine Gläubiger, so ist dies nicht nur anfechtbar, sondern auch strafbar.

Wie kann der Anwalt helfen?

Wer in ein Insolvenzverfahren gerät, braucht in der Regel Unterstützung und eine versierte Beratung. Dies kann ein erfahrener Anwalt einer Kanzlei für Insolvenzrecht seinen Mandanten, in ihrer jeweiligen Situation, mit seiner Fachkenntnis bieten. Im Vorfeld und während des Verfahrens stellen sich viele komplexe und heikle Fragen, die spezielles Fachwissen und Kenntnisse erfordern. Auch wenn Fristen drängen, suchen Sie noch vor der Antragstellung eine Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht auf. Frühzeitig kontaktiert, kann ein Anwalt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise dem Verfahren bereits eine günstige Richtung geben. Auch wenn es für Unternehmen, anders als in Verbraucherinsolvenzverfahren, keine Möglichkeit der Restschuldbefreiung gibt, so kann ein Rechtsanwalt viel für seinen Mandanten erreichen. Ein für Sie tätiger Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ist insbesondere unerlässlich im Insolvenzstrafrecht. Versierte Rechtsberatung für Insolvenzrecht in Ihrer Region finden Sie hier -mit einem einfachen Klick!

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