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Informationen zum Insolvenzrecht

Letzte Aktualisierung am 04.05.2023 / Lesedauer ca. 16 Minuten
Anwalt Insolvenzrecht

Mahnverfahren und Insolvenz

Ein Mahnverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, eine offene Forderung, z. B. eine Rechnung, bei einem Schuldner einzutreiben. Wenn ein Schuldner trotz Mahnverfahren seine Schulden nicht bezahlt, kann dies zu einem Insolvenzverfahren führen. Insolvenz bedeutet, der Schuldner ist nicht in der Lage seine Schulden zu bezahlen, er ist zahlungsunfähig. Das Mahnverfahren mit dem dazugehörigen Vollstreckungsbescheid bietet vor allem Unternehmen eine Möglichkeit, offene Forderungen einzutreiben, bevor sie selbst in Liquiditätsengpässe geraten.

Ein Mahnverfahren besteht aus dem Mahnbescheid, dem Vollstreckungsbescheid und einer anschließenden Zwangsvollstreckung. Bei einem Mahnverfahren wird der zahlungssäumige Kunde zunächst durch schriftliche Mahnung zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Wenn der Schuldner diese Frist nicht einhält, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Mahnverfahren?

Außergerichtliches Mahnverfahren

Rechtlich gesehen ist lt. § 271 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Rechnung sofort nach Leistungserbringung fällig. Vertraglich kann und wird häufig jedoch eine längere Zahlungsfrist gewährt. Wird eine berechtigte Rechnung weder fristgerecht noch nach Mahnung beglichen, so gerät der Käufer in Zahlungsverzug. Der Gläubiger wird seinen Kunden in der Regel durch bis zu drei Mahnschreiben auf sein Versäumnis hinweisen und ihn damit in Verzug setzen. Auch wenn eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung an keine Form gebunden und auch mündlich wirksam ist, so ist die schriftliche Form aus Beweisgründen dringend anzuraten. Dem Gesetz nach können bereits mit Zahlungsverzug Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche entstehen und eingefordert werden. Spätestens mit der dritten Mahnung wird der säumige Kunde auf weitere Schritte hingewiesen werden, wenn die Forderung nicht beglichen wird. Diese wären z.B. die Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro, das Beantragen und Zustellen eines Mahnbescheides, oder das Einschalten eines Rechtsanwaltes und die Androhung einer Klage.

Gerichtliches Mahnverfahren

Ein gerichtliches Mahnverfahren beginnt mit dem schriftlichen Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Mahnbescheides. Hier besteht Formularzwang, der Antrag muss folglich auf einem dafür bestimmten amtlichen Vordruck eingereicht werden. Mit dem Antrag müssen alle notwendigen Dokumente übermittelt werden, einschließlich einer Kopie der Rechnung und des Mahnschreibens. Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids müssen die Anschriften von Antragsteller / Antragstellerin und Antragsgegner, der Anspruch und auch das angerufene Gericht genau bezeichnet werden. Sind diese Angaben unvollständig oder wurde kein Formular benutzt, wird das gerichtliche Mahnverfahren unterbrochen. Das Mahngericht prüft die formelle Richtigkeit des Antrags und erlässt dann einen Mahnbescheid. Dieser wird dem Schuldner zugestellt. Er wird darin aufgefordert die offene Forderung nebst Zinsen innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Legt der Schuldner innerhalb seiner Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, z.B. weil die Forderung aus seiner Sicht nicht rechtmäßig ist, wird das Verfahren lt. § 696 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) auf Antrag in einem Zivilprozess von einem Zivilgericht weiter betrieben.

Widerspricht der säumige Schuldner dem Mahnbescheid nicht, kommt aber seiner Zahlungspflicht auch nicht nach, so kann der Gläubiger mit einem Vollstreckungsbescheid den nächsten Schritt Richtung Zwangsvollstreckung bzw. Kontopfändung gehen. Auch gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb einer Frist Einspruch einlegen. Bleibt der Bescheid unwidersprochen, wird er rechtskräftig und der Gläubiger kann vollstrecken, d.h. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Zahlt der Schuldner nach Erhalt eines Mahnbescheides, so muss er bereits angefallene Mahngebühren, die Kosten des Mahnbescheids sowie auch eventuell angefallene Prozesskosten tragen.

Wie beantragt man einen Mahnbescheid?

Um einen Mahnbescheid zu beantragen, muss Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Ein Mahnbescheid kann schriftlich mit einem offiziellen Antragsformular gestellt werden, das im Schreibwarenhandel käuflich erworben werden kann. Der Mahnbescheid kann aber auch mit einem Online-Formular via Internet beantragt werden. Die Formulare führen die notwendigen Angaben auf über Antragsteller, Antraggegner, den Grund für die Forderung sowie den Betrag, der geltend gemacht werden soll. Außerdem muss angegeben werden bei welchem Gericht die Forderung durchgesetzt werden soll. In der Regel ergibt sich dies aus dem Gerichtsstand des Schuldners, der bei Verbrauchern üblicherweise der Wohnsitz ist. Der Richter wird dann einen Termin festlegen, um die Klage zu verhandeln. Heißt er die Klage gut, wird er einen Mahnbescheid ausstellen, der den Schuldner zur Zahlung des geforderten Betrags auffordert. Wer das Formular selbst ausfüllen möchte, findet im Internet Anleitungen, die beim Ausfüllen des Online-Formulars helfen.

Wer kann einen Mahnbescheid beantragen?

Einen Mahnbescheid kann jeder Gläubiger beantragen. Man benötigt dafür weder einen Rechtsanwalt noch ein Inkassobüro. Allerdings kann das Ausfüllen des Antragsformulars Fragen aufwerfen, bei denen der Rat eines Rechtsanwalts helfen kann.

Wo beantragt man einen Mahnbescheid?

Beantragt wird der Mahnbescheid beim zuständigen zentralen Mahngericht des Antragstellers. In Deutschland gibt es in allen Bundesländern zentrale Mahngerichte. Für Bayern etwa ist dies das Amtsgericht Coburg. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und bestimmte Angaben enthalten. Der Mahnbescheid ist gültig, sobald er dem Schuldner, vor Ablauf der im Mahnbescheid genannten Frist, zugestellt wurde.

Was kostet ein Mahnverfahren?

Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Gericht entstehen Gerichtskosten. Der hohe Verwaltungsaufwand, der mit der Einleitung des Mahnverfahrens verbunden ist, lässt Gebühren anfallen. Diese bemessen sich nach der Höhe der offenen Forderung und müssen zunächst vom Gläubiger gezahlt werden. Die Kosten des Mahnverfahrens setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten, den Auslagen des Antragstellers, etwa für Formulare, Porto, etc.- und Rechtsverfolgungskosten, wie die Gebühren für einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen. Die Gerichtsgebühren für einen Mahnbescheid und die Zustellkosten sind vom Antragsteller im Voraus zu entrichten. Am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens werden die offenen Forderungen vom Schuldner eingetrieben und der Gläubiger kann dem Schuldner die Gerichtskosten für das gerichtliche Mahnverfahren aufschlagen.

Was passiert mit der Verjährungsfrist während einem Mahnverfahren?

Die Zustellung eines Mahnbescheides hemmt die Verjährung des Anspruchs. Solange die Verjährung gehemmt ist, läuft die Verjährungsfrist nicht. Forderungen, z.B. aus der Lieferung von Waren, der Erbringungen von Werkleistungen, Lohn- und Gehaltsansprüche etc., verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Beantragung eines Mahnbescheides mit Vollstreckungsbescheid verlängert die Verjährungsfrist um sechs Monate. Die Wahrung der Fristen im gesamten Verfahren ist komplex. Um seinen Anspruch zu wahren, empfiehlt sich hier der fachliche Rat eines guten Anwalts für Insolvenzrecht einzuholen.

Wie kann man sich gegen ein gerichtliches Mahnverfahren wehren?

Schuldner können sich an mehreren Stellen während eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen eine Inanspruchnahme zur Wehr setzen. Sie haben die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Auch nach dem Erlass eines Vollstreckungsbescheids haben sie erneut die Gelegenheit innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Erfolgt ein Widerspruch des Schuldners, geht das gerichtliche Mahnverfahren automatisch in ein Klageverfahren vor dem Zivilgericht über.

Schuldner und Gläubiger sind im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens gut beraten eine Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht aufzusuchen, die ihnen bei Antragstellung oder Widersprüchen mit Ratschlägen kompetent zur Seite steht.

Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung?

Der Begriff Offenbarungseid ist eigentlich Rechtsgeschichte. Er wurde durch den Begriff eidesstattliche Versicherung, kurz EV, ersetzt. Für Schuldner haben beide Begriffe jedoch nichts von ihrem Schrecken verloren, sie verpflichten einen Schuldner, dem Gerichtsvollzieher Auskunft über die eigenen Vermögensverhältnisse zu geben, die sogenannte Vermögensauskunft, und dies lückenlos.

Wie erwirkt man als Gläubiger eine eidesstattliche Versicherung?

Ziel der eidesstattlichen Versicherung ist es, Gläubigern eine möglichst erschöpfende Auskunft über die aktuelle Vermögenssituation ihrer Schuldner zu geben. Sie erfahren durch die Vermögensauskunft, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist mit dem ihre offenen Forderungen gedeckt werden könnten. Um einen Offenbarungseid zu erwirken, muss ein Gläubiger natürlich einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen. Er kann eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners dann beantragen, wenn der Schuldner nicht auskunftswillig war, also z.B. der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht in seiner Wohnung angetroffen hat oder die Durchsuchung der Wohnung vom Schuldner verweigert wurde. Wurde eine eidesstattliche Versicherung beantragt, erhält der Schuldner eine Vorladung zu einem Termin, an dem er eben diese eidesstattliche Versicherung zu leisten hat. Folgt er dieser Vorladung nicht oder versäumt er den Termin, kann der Gläubiger einen Antrag auf Haftbefehl stellen.

Wie kann man eine eidesstattliche Versicherung vermeiden?

Die eidesstattliche Versicherung lässt sich vermeiden, wenn ein Schuldner glaubhaft darlegen kann, dass er innerhalb einer bestimmten Zeit die Forderungen des beantragenden Gläubigers erfüllen kann. Der Gerichtsvollzieher kann die Abgabe der der eidesstattlichen Versicherung, in der Regel um ein halbes Jahr, aufschieben. Der Gläubiger muss für diesen Schritt seine Zustimmung erklären.

Was muss alles ins Vermögensverzeichnis?

Kooperiert der Schuldner, wird der Gerichtsvollzieher für die, in der Regel mehreren, Gläubiger ein Vermögensverzeichnis des Schuldners erstellen. Der Schuldner ist dabei zur Auskunftserteilung über alle Vermögensgegenstände verpflichtet. In einem Formular wird dabei alles Vermögen und Werte wie z.B. wertvoller Schmuck, Lebensversicherungen, Kontoverbindungen etc. gelistet. Auch Lohnzahlungen müssen aufgeführt werden, denn auch Lohn ist teilweise pfändbar. Der Gerichtsvollzieher erstellt aus dieser Auflistung ein elektronisches Dokument, welches an die Gläubiger weitergeleitet wird. Dieses Dokument wird außerdem in einem zentralen staatlichen Register, dem Schuldnerverzeichnis, gespeichert. Jedes Bundesland hat ein eigenes Schuldnerverzeichnis. Auf dieses Verzeichnis haben Auskunfteien wie Creditreform, Schufa etc. Zugriff. Ein Schuldner wird also nach einer Versicherung an Eides statt kaum noch einen Bankkredit erhalten, zumindest nicht für eine gewisse Zeit.

Wie kann der Anwalt helfen?

Als Schuldner sollte man sich nicht ohne anwaltlichen Rat einem Verfahren wie der eidesstattlichen Versicherung aussetzen. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Insolvenzrecht kennt die Rechte seines Mandanten / seiner Mandantin und kann dadurch unnötige Härten vermeiden.

Informationen zum Insolvenzrecht

Bei einem Insolvenzverfahren wird das verfügbare Vermögen des Schuldners verwertet, um aus dem Erlös die berechtigten Ansprüche seiner Gläubiger zu befriedigen. Das gesamte verfügbare und pfändbare Vermögen eines Schuldners, die sogenannte Insolvenzmasse, ist vom Insolvenzverfahren betroffen. Es wird verwertet, also zu Geld gemacht, um einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldner zu schaffen. Anders als bei einer Regelinsolvenz sind bei einer Privatinsolvenz auch Sachwerte betroffen, allerdings gelten Pfändungsgrenzen, die dem Schuldner und seiner Familie ein geregeltes Auskommen sichern sollen. Geregelt sind solche Verfahren im Insolvenzrecht. Ein Insolvenzverfahren kann gegen jede natürliche oder juristische Person, oder gegen jede Gesellschaft / Unternehmen eröffnet werden. Grundvoraussetzung ist eine drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit. Der Schuldner kann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Insolvenzen können dramatische Angelegenheiten sein. Bei einer Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz hat sich ein Privatmann hoch verschuldet und weiß nicht mehr aus noch ein; bei einer Regelinsolvenz bzw. Unternehmensinsolvenz kann es um das Schicksal eines Traditionsunternehmens gehen, das kurz vor dem Aus steht.

Gerade für kleinere Betriebe können nicht gezahlte Kundenrechnungen fatal sein. Einem Handwerker etwa drohen hohe Ausfälle, wenn seine Rechnungen für erbrachte Leistungen und individuell für den Kunden angefertigten Produkte von diesem Kunden nicht beglichen werden. Er muss dann selbst Liquiditätsengpässe überbrücken. Schlecht zahlende Kunden können unter Umständen sogar das Aus für einen kleinen Betrieb bedeuten.

Gibt es noch weitere Ziele eines Insolvenzverfahrens?

Neben der Befriedigung der Gläubiger-Ansprüche können bei Insolvenzverfahren auch andere Ziele Berücksichtigung finden, wie z.B. die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Gläubigerforderungen sowie auch die Erhaltung und Restrukturierung des verschuldeten Unternehmens. Des Weiteren wird ein regelmäßiger Zahlungsplan für die Gläubiger erschaffen sowie die Möglichkeit der Erhaltung von Arbeitsplätzen überprüft.

Am Ende eines Verfahrens muss folglich nicht zwangsläufig der soziale Abstieg einer Privatperson oder das endgültige Aus für ein insolventes Unternehmen stehen. Ein Insolvenzplan bei einer Unternehmensinsolvenz kann als Ziel durchaus auch die Sanierung oder die Übertragung des Unternehmens auf einen anderen Träger haben. In jedem Fall wird ein Gericht versuchen, gemeinsam mit den Gläubigern auf den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen hinzuarbeiten.

Welche Voraussetzungen müssen für ein Insolvenzverfahren gegeben sein?

Ein Insolvenzverfahren wird nicht einfach ohne triftigen Grund eingeleitet. Es bedarf eines Antrages. Dieser kann vom Schuldner selbst aber auch von einem Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Das Amtsgericht wird zunächst prüfen, ob der Insolvenzantrag zulässig ist. Es müssen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein, wie eine drohende Zahlungsunfähigkeit und / oder bei Unternehmen/Gesellschaften eine Überschuldung. Das Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um mindestens die Verfahrenskosten zu decken. Neben der Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt, und der Firmeninsolvenz kennt das Gesetz als weiteres Insolvenzverfahren auch die Nachlassinsolvenz.

Wie ist der Ablauf einer Privatinsolvenz?

Für zahlungsunfähige Privatpersonen wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren geschaffen. Ziel ist die Entschuldung der Privatperson. Diese Privatinsolvenz, ist auch als Schuldenregulierung bekannt. Der Schuldner stellt dabei einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens ist es, die finanziellen Verpflichtungen einer Person zu lösen, damit sie einen Neuanfang machen und erneut Vermögen aufbauen kann. Das Insolvenzgericht überprüft den Insolvenzantrag und eröffnet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, das Insolvenzverfahren. Das Verfahren stellt dabei sicher, dass die Gläubiger ihre Forderungen nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreiben können. Es schützt den Schuldner auch vor weiteren Schulden. Der Schuldner und sein Treuhänder erarbeiten dafür gemeinsam einen Insolvenzplan, in dem die Befriedigung der ausstehenden Forderungen geregelt wird. Dieser Insolvenzplan muss dann vom Insolvenzgericht überprüft und genehmigt werden. Betrachtet das Gericht den Plan als angemessen, so kann er in Kraft treten. Die Regeln für den Schuldner sind streng, er muss seine Pflichten aus dem Insolvenzplan innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erfüllen, d.h. die vereinbarten Raten zahlen und die Gläubiger befriedigen. Nach erfolgreicher Erfüllung des Insolvenzplans kann dem Schuldner dann eine Restschuldbefreiung erteilt werden.

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Eine Restschuldbefreiung ermöglichte einem Schuldner bis vor kurzem nach spätestens sechs Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang. Mit der von der Regierung umgesetzten EU-Richtlinie, dem „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“, werden Schuldner nun bereits nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei. Dies gilt für alle Restschuldbefreiungsanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden. Für Restschuldbefreiungsverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, ist eine Übergangsregelung beschlossen worden. Auch eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich.

Das Insolvenzrecht gibt allerdings genaue Bedingungen vor wie z.B. eine Wohlverhaltensperiode. Dies ist eine Zeitspanne innerhalb derer sich der Schuldner nachweislich und glaubhaft um den Interessenausgleich mit seinen Gläubigern kümmern und einen Mindestanteil seiner Schulden und die Verfahrenskosten aufbringen muss. Die Restschuldbefreiung muss vom zuständigen Insolvenzgericht durch einen Beschluss genehmigt werden. Damit ist dann auch das Insolvenzverfahren gegen den privaten Schuldner abgeschlossen.

Eine Restschuldbefreiung kann gegebenenfalls lt. § 290 Insolvenzordnung (InsO) auf Antrag eines Gläubigers auch versagt werden. Nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über die Bewilligung der Restschuldbefreiung. Hierzu werden Gläubiger und Schuldner angehört. Ein Gläubiger kann der Restschuldbefreiung widersprechen, wenn der Schuldner seine ihm auferlegten Pflichten nicht erfüllt hat. Dazu gehört unter anderem ein schlechter Zahlungsverlauf, oder auch das eigenmächtige Tilgen der Schulden, denn dies ist Aufgabe des Treuhänders.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Ist der Insolvenzantrag gestellt, wird das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Bei einem Regelinsolvenzverfahren sichtet ein Insolvenzverwalter zunächst das gesamte verfügbare und pfändbare Vermögen eines Schuldners, die Insolvenzmasse. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters besteht vor allem in der Vermögenssicherung. Er kümmert sich darum, dass noch vorhandene Werte unangetastet bleiben. Dazu kann auch die Anordnung gehören, dass der Schuldner nicht mehr über diese Werte verfügen darf.

Ist dann die Eröffnung des Verfahrens beschlossen, wird dieser Beschluss bekanntgegeben. Das Gericht legt Termine für die Gläubigerversammlung und die Prüfung der Gläubigerforderungen fest. Die Gläubigerversammlung nimmt die Gläubigerinteressen gegenüber dem Gericht und dem Insolvenzverwalter wahr. In der Regel werden aus der verfügbaren Insolvenzmasse zunächst die Verfahrenskosten gedeckt. Aus der übrigbleibenden Insolvenzmasse werden anschließend die Geldforderungen der Insolvenzgläubiger, anteilig nach ihrem Anspruch, befriedigt. Ist genügend Masse vorhanden werden die Gläubiger ausbezahlt, fehlt die Masse jedoch, wird das Verfahren häufig nicht einmal eröffnet und die Gläubiger gehen leer aus. Das ist leider bei sehr vielen Verfahren der Fall.

Wer in ein Insolvenzverfahren gerät, braucht die Fachkenntnis und den Weitblick eines guten Anwalts. Frühzeitig kontaktiert, kann er das Schlimmste oft noch verhindern und eine drohende Insolvenz möglicherweise abbiegen. Einen Anwalt für Insolvenzrecht aus Ihrer Region finden Sie hier - mit einem einfachen Klick!

Kann eine Unternehmensinsolvenz auch verhindert werden?

Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es zahlungsunfähig ist, z.B. ausstehende Zahlungen wie Rechnungen oder Löhne nicht mehr begleichen kann, wenn Zahlungsunfähigkeit droht, oder wenn es überschuldet ist. Doch selbst unter diesen Bedingungen ist die Liquidation eines Unternehmens nicht die zwangsläufige Folge. Einer drohende Unternehmensinsolvenz kann man durch verschiedene Maßnahmen vorbeugen. Dazu gehören unter anderem eine gründliche finanzielle Analyse, die Findung neuer Finanzierungsquellen, eine Umschuldung, eine Neuorganisation des Unternehmens, eine Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit und eine Verhandlung mit Gläubigern und Lieferanten. Unternehmer sollten sich deshalb unbedingt mit dem Insolvenzrecht befassen, um eine drohende Unternehmensinsolvenz bestmöglich abzuwenden, oder sich bei drohender Insolvenz richtig zu verhalten.

Unsere auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie in allen wichtigen Fragen rund um das Thema Insolvenz. Insbesondere bei der Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Abwehr von Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzanmeldung und Insolvenz-Beantragung, Insolvenzverschleppung, Forderungseinzug, Schuldnerberatung oder außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Unsere Rechtsanwälte verfügen auch über entsprechende Kenntnisse aus den Gebieten Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht in der Insolvenz.

Was ist eine Nachlassinsolvenz?

Erben kann man auch Schulden. Nimmt ein Nachlassnehmer das verschuldete Erbe des Erblassers an, dann nimmt er auch die Verantwortung der Schuldenbegleichung an. Die Nachlassinsolvenz ist ein Verfahren, das dazu dient, die Vermögenswerte des Verstorbenen bestmöglich zu verwalten, um diese Schulden zu bezahlen. Ein vom Gericht bestellter Nachlassinsolvenzverwalter kann den Erben dabei unterstützen, alle Informationen über die Schulden des Erblassers zu sammeln. Mit diesen Informationen kann der Erbe dann gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter über das weitere Vorgehen beraten. Bei einem überschuldeten Erbe wird der Nachlassinsolvenzverwalter das sogenannte Nachlassinsolvenzverfahren einleiten und auch verfolgen. Er wird also dafür sorgen, dass die Vermögenswerte des Verstorbenen so gerecht wie möglich verteilt und die Schulden beglichen werden. Dieses Verfahren kann auch verwendet werden, um zu verhindern, dass die Erben des Verstorbenen für seine Schulden haften müssen.

Was versteht man unter einer Insolvenzquote?

Entscheidend für die Befriedigung von Gläubiger-Ansprüchen in einem Insolvenzverfahren ist die Insolvenzquote. Sie definiert die Höhe des Anteils der Gläubigerforderungen, die aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können. Insolvenzquoten sind oft lächerlich niedrig. Sie liegen erfahrungsgemäß im niedrigen einstelligen Bereich - sofern überhaupt noch Masse vorhanden ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass Gläubiger im Insolvenzfall völlig auf ihren Forderungen sitzen bleiben, ist daher leider sehr hoch.

Wie kann der Anwalt Gläubigern helfen?

Gläubiger sollten, sich frühzeitig fachlichen Beistand suchen, wenn es um die Eintreibung berechtigter Forderungen geht. Ein Anwalt kann eine umfassende juristische Beratung und Unterstützung leisten und die möglichen Rechtsmittel seines Mandanten erörtern sowie notwendige gerichtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt eine Anwältin kann beispielsweise die Rechtslage des Gläubigers analysieren, seine Forderungen prüfen, gesetzliche Ansprüche formulieren, sowie bei Verhandlungen und Gerichtsterminen als Vertreter seines / ihres Mandanten auftreten. Ein Anwalt ist in der Lage, alle relevanten juristischen Faktoren zu berücksichtigen und eine kluge Strategie zu entwickeln, um eine möglichst hohe Erstattung für seinen Mandanten zu erhalten.

Als Aussonderungsgläubiger oder Absonderungsgläubiger hat man bessere Chancen als so genannte Insolvenz- oder Massegläubiger. Ein Aussonderungsgläubiger ist ein Gläubiger, der seine Forderungen vom Rest der Gläubiger losgelöst hat, um sicherzustellen, dass er bezahlt wird, bevor die anderen Gläubiger bezahlt werden. Im Gegensatz dazu sichert ein Absonderungsgläubiger seine Forderungen durch die Abtrennung bestimmter Vermögenswerte des Schuldners ab.

Das Ziel eines geschickten Anwalts für Insolvenzrecht wird es deshalb sein, seinen Mandanten als Aussonderungs- oder Absonderungsgläubiger am Insolvenzverfahren zu beteiligen. Gläubiger sollten sich bei einer bereits absehbaren Krise, frühzeitig möglichst vor einer eventuellen Insolvenz des Schuldners an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden. Einen guten Anwalt für Insolvenzrecht in Ihrer Nähe finden Sie gleich hier bei uns mit einem einfachen Klick.

Was bedeutet der Begriff „Insolvenzverschleppung“?

Mit Insolvenzverschleppung ist das Verhalten eines Schuldners gemeint, bei dem er versucht, seine Insolvenz durch finanzielle Manipulationen oder andere Maßnahmen hinauszuzögern. Dies kann geschehen, indem der Schuldner die finanzielle Situation des Unternehmens verschleiert oder manipuliert, um einen Verkauf oder eine Fusion zu ermöglichen, die ihm helfen könnten, seine finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden.

Sicherlich gibt es Fälle von Insolvenzverschleppung, die mit kriminellen Vorsatz begangen werden und Gläubiger schädigen um die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen. Andererseits muss nicht jede Unternehmenskrise und jeder Liquiditätsengpass die drohende Zahlungsunfähigkeit und damit einen Insolvenzgrund darstellen. Unternehmen leiden regelmäßig unter Konjunkturdellen, der stockenden Kreditvergaben von Banken, Phasen geringer betriebswirtschaftlicher Effektivität etc., also Einflüssen, die vorüber gehen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich in einem solchen Fall zu verhalten haben, suchen Sie aktiv und ohne zu zögern den Rat eines Anwalts für Insolvenzrecht.

Ist Insolvenzverschleppung strafbar?

Insolvenzverschleppung ist in Deutschland nach dem Insolvenzordnungsgesetz strafbar. Sowohl Vorsatz, also die Unterlassung des Insolvenzantrages, als auch Fahrlässigkeit, die fahrlässige Nichtkenntnis, sind strafbar. Die Sanktionen für den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung reichen von Geldstrafen bis hin zur dreijährigen Freiheitsstrafe.

Gibt es die Insolvenzverschleppung bei jeder Rechtsform?

Die Insolvenzantragspflicht gilt zwingend für bestimmte Unternehmensformen. Natürliche Personen brauchen sich nicht um sie zu kümmern, juristische Personen jedoch durchaus. Betroffen sind Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder eine AG und auch Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person vollumfänglich mit ihrem Vermögen haftet.

Bei einer GmbH kann ein Versäumnis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern und der GmbH führen, ebenso für den Vorstand einer AG. Neben den strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen drohen auch persönliche Einschränkungen für den Geschäftsführer einer GmbH. Die rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung kann eine fünfjährige Inhabilität ("Amtsunwürdigkeit") zur Folge haben. Das bedeutet, dass der verurteilte Geschäftsführer fünf Jahre lang keine GmbH mehr führen darf. Auch wenn sich natürliche Personen, also Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften, nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen können, ignorieren sie wissentlich die desolaten finanziellen Verhältnisse ihres Unternehmens, so erfüllen sie möglicherweise andere Straftatbestände, wie z.B. den des Betruges, wenn sie wissentlich Verbindlichkeiten eingehen, die sie niemals würden erfüllen können.

Was sind die Aufgaben eines Insolvenzverwalters?

Der Insolvenzverwalter sichert und sichtet die vorhandenen Werte, das vorhandene Vermögen und erstellt eine Vermögensübersicht über die Insolvenzmasse. Dabei versucht ein Insolvenzverwalter so viel zu erhalten wie möglich. Ebenso muss der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Gläubiger erstellen und überprüfen, ob die von den Gläubigern erhobenen Forderungen berechtigt sind. Bei einer Privatinsolvenz wird versucht der Privatperson Wege aus der Überschuldung aufzuzeigen.

Auch bei Unternehmensinsolvenzen versucht ein Insolvenzverwalter, wenn möglich, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren. Dazu gehören ausgefeilte, durchdachte und tragfähige Rettungskonzepte, die möglichst schnell erstellt werden müssen und langwierige, geduldige Verhandlungen mit den Gläubigern. Ist eine Rettung des Unternehmens nicht möglich, so wird das Unternehmen aufgelöst. In der Ausübung seiner Aufgaben ist der Insolvenzverwalter keiner Seite verpflichtet. Er sollte ein neutrales Verhalten an den Tag legen. Ein Insolvenzverwalter haftet bei Pflichtverstößen gegen das Insolvenzrecht gegenüber allen Beteiligten.

Wie wird ein Insolvenzverwalter bestellt?

Die Aufgabe des Insolvenzverwalters beginnt mit seiner Bestellung durch das Gericht und endet, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist oder eingestellt wird. In manchen Insolvenzfällen dauert das nicht besonders lange. Oft wird ein Insolvenzverfahren „mangels Masse“, weil nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, gar nicht erst eröffnet. Das Gericht wird einem Insolvenzverfahren nur zustimmen, wenn die eigenen, durch das Verfahren anfallenden Kosten, bestritten werden können. Die Gläubigerversammlung kann einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter auch ablehnen bzw. seinen Austausch bewirken, wenn sie ihm beispielsweise Pflichtverstöße nachweisen können.

Wie wird man Insolvenzverwalter?

Für den Beruf des Insolvenzverwalters gibt es keine festgelegte Ausbildung. Üblicherweise bestellen Gerichte sachkundige Spezialisten mit wirtschaftlichem Hintergrund wie etwa Betriebswirte, Steuerberater oder Anwälte. Die Kosten des Insolvenzverwalters werden aus der verfügbaren Insolvenzmasse gezahlt, gehen also zulasten des Schuldners. Das Honorar des Insolvenzverwalters ist in einer Vergütungsordnung festgelegt und wird nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Die Höhe des Honorars ist zum einen abhängig von der Größe der Insolvenzmasse, zum anderen von der Höhe der beglichenen Gläubigerforderungen. Der Insolvenzverwalter ist im Verfahren nicht an Fristen gebunden. Es liegt in seinem eigenen Interesse, es zügig durchzuführen. Bei der Komplexität mancher Verfahren ist dies allerdings schwierig und kann mitunter auch Jahre dauern. Wer in ein Insolvenzverfahren gerät, ganz gleich ob als Schuldner oder Gläubiger, ob Privat- oder Unternehmensinsolvenz, benötigt fachlichen Rat. Ein Fachmann an Ihrer Seite trifft gemeinsam mit Ihnen fundierte, und vor allem richtige, Entscheidungen. Einen Anwalt für Insolvenzrecht aus Ihrer Region finden Sie hier - mit einem einfachen Klick!

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