Eine eidesstattliche Versicherung wird von einem Schuldner im Rahmen einer Zwangsvollstreckung verlangt, wenn er offene Forderungen seines Gläubigers nicht bezahlt hat. Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erbringt der Schuldner den Nachweis über seine Vermögensverhältnisse und damit in der Regel über seine Zahlungsunfähigkeit.
Wo ist die eidesstattliche Versicherung geregelt?
Im deutschen Recht gibt es keine eigene gesetzliche Regelung zur eidesstattlichen Versicherung. Regelungen finden sich dort, wo die eidesstattliche Versicherung zur Anwendung kommt, also etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch, der Zivilprozessordnung, der Insolvenzordnung und dem Strafgesetzbuch.
Wie läuft eine eidesstattliche Versicherung ab?
Der Gläubiger eines gerichtlichen Vollstreckungstitels, dies sind zum Beispiel Urteile oder Vollstreckungsbescheide, kann beim Gericht für den Fall, dass seine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung nicht oder nur teilweise befriedigt wird, beantragen, dass der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Die eidesstattliche Versicherung muss der Schuldner nach einer erfolglosen Pfändung dann beim Gerichtsvollzieher abgeben. Dafür erhält der Schuldner ein entsprechendes Formular zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, in dem er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeben muss. Abgefragt werden unter anderem Angaben zu Lohnzahlungen, Kontoverbindungen, Lebensversicherungen und auch die Kontaktdaten des Arbeitgebers. Wichtig zu wissen: Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Wer nur fahrlässig falsche Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgibt, oder Angaben unterlässt, macht sich strafbar! Abhängig von der Schwere der Schuld kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Welche Folgen hat eine eidesstattliche Versicherung?
Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erhält der Schuldner einen negativen Bonitätseintrag bei Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa. Dies hat Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben des Schuldners. Egal, ob er ein Konto eröffnen will, ein Auto leasen oder eine Wohnung mieten – mit einer negativen Bonitätsauskunft ist dies schwierig bis unmöglich.
Unser Tipp: Rat vom Anwalt einholen!
Schuldner, die mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung konfrontiert werden, sollten den Rat eines Anwalts einholen. Oft lassen sich durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen eidesstattliche Versicherungen abwenden. In jedem Fall prüft der Rechtsexperte alle Optionen, um den Schuldner vor Abgabe einer der eidesstattlichen Versicherung zu bewahren.
Rechtsanwalt Dr. iur. Jan Finke
Dr. Finke | Rechtsanwälte Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
· Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
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