Eine Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, bei dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber einem Schuldner durchsetzt. Vor der Zwangsvollstreckung wurde der Schuldner angemahnt und dann gerichtlich verurteilt seine Zahlung zu leisten. Eine Zwangsvollstreckung kann für den Schuldner unangenehme Folgen haben. Muss er etwa eine Auskunft über sein Vermögen abgeben (früher hieß das eidesstattliche Versicherung), wird er in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis eingetragen. Folge davon sind negative Bonitätsauskünfte, die wirtschaftliche Aktivitäten erschweren.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zwangsvollstreckung erfüllt sein?
Um eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, muss ein Gläubiger zunächst einmal einen Vollstreckungstitel besitzen. Vollstreckungstitel sind etwa Urteile, notarielle Urkunden oder Vollstreckungsbescheide. Weiterhin muss dieser Vollstreckungstitel eine Vollstreckungsklausel beinhalten. Diese bescheinigt dem Gläubiger, dass er vollstrecken darf und wird in der Regel vom Gericht ausgestellt. Letzte Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass der Vollstreckungstitel dem Schuldner auch zugestellt wurde. Urteile werden durch das Gericht zugestellt, alle übrigen Titel müssen durch den Gläubiger zugestellt werden. Dieser muss mit der Zustellung einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Welche Arten von Zwangsvollstreckung gibt es?
Es gibt verschiedene Wege eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Entscheidend ist dabei, was geschuldet wird. Liegt ein Titel auf Zahlung eines Geldbetrags vor, kann der Gläubiger im Wege der Mobiliarvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstrecken. Das können etwa Schmuck, Uhren, Münzen oder sonstige Luxusgegenstände sein. Alternativ kann der Gläubiger im Rahmen einer Forderungsvollstreckung in Forderungen des Schuldners vollstrecken. Darunter fallen zum Beispiel Gehaltspfändungen oder Pfändungen gegen ein Bankguthaben. Eine weitere Möglichkeit für den Gläubiger zu seinem Geld zu kommen, ist die Zwangsversteigerung von Grundstücken oder Immobilien des Schuldners. Verpflichtet ein Titel einen Schuldner eine Sache herauszugeben, so kommt eine Herausgabevollstreckung in Betracht. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Sache an sich und übergibt sie dem Gläubiger. Ergibt sich aus dem Vollstreckungstitel, dass der Schuldner eine bestimmte Handlung vornehmen muss, kann der Gläubiger diese auf seine Kosten vornehmen lassen, oder es wird ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt. Beispiel: Nachbar wird durch Urteil verpflichtet seine Bäume von der Grundstücksgrenze zu entfernen. Ist der Schuldner umgekehrt aufgrund eines Titels verpflichtet eine bestimmte Handlung nicht mehr zu tun, kann er zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden, wenn er gegen diesen Titel verstößt. Hierunter fallen etwa Kontaktverbote.
Wie kann man sich gegen eine Zwangsvollstreckung wehren?
Gegen eine Zwangsvollstreckung kann der Schuldner sich mit einer Vollstreckungserinnerung, einer Vollstreckungsgegenklage oder einer Drittwiderspruchsklage wehren. Hier empfiehlt es sich einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten, der über die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe im Einzelfall kompetente Auskunft erteilen kann.
Rechtsanwalt Dr. iur. Jan Finke
Dr. Finke | Rechtsanwälte Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
· Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
Ifflandstraße 11,
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