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Rechtliches zum Handelsvertreter

Letzte Aktualisierung am 2016-08-18 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Handelsvertreter sind selbständig

"Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig für einen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt" - eine mehr oder weniger erschöpfende Definition aus dem Gesetzestext (§ 84 HGB = Handelsgesetzbuch). Doch lässt der Text Spielraum offen - ganz so einfach ist es nicht. Handelsvertreter, Reisender, Abschlussvertreter, Einfirmenvertreter, Vermittlungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Kommissionär, Vertragshändler - hier kennt das Gesetz jeweils feine Unterschiede. Der wichtigste davon ist wahrscheinlich dieser: Der Handelsvertreter handelt als Selbständiger für ein oder mehrere Unternehmen. Trotz eventueller vertraglicher Bindungen ist er in der Regel ein "freier Mann", will heißen, er kann seine Arbeit (Menge, Zeit) frei gestalten.

Für wen arbeitet der Handelsvertreter?

In der Wahl seines Arbeitsfeldes / seiner Branche ist der Handelsvertreter frei. Die meisten Handelsvertreter sind im produzierenden Bereich der Industrie tätig. Ein Handelsvertreter kann für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten - bei seinem Kundenstamm vertritt / vertreibt er dann die Produkte verschiedener Unternehmen. In der Realität arbeiten Handelsvertreter jedoch meist nur für ein einziges Unternehmen (bzw. für ein einziges Produkt), an das sie ein Handelsvertretervertrag bindet. Gute Handelsvertreter sind begehrte Geschäftspartner; ein Unternehmer, der seine Produkte über Handelsvertreter vertreibt, kann natürlicherweise kein Interesse haben, wenn diese beim Kunden gleichzeitig die Produkte der Konkurrenz ins Spiel bringen. Er wird daher versuchen, den Handelsvertreter durch einen entsprechenden Vertrag so zu binden, dass dieser nur für seine Firma auftreten darf. Dies ist besonders in umkämpften Märkten der Fall.

Handelsvertreter werden über Provisionen entlohnt

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Geschäftes erhalten Handelsvertreter eine Provision (Provisionen sind "erfolgsabhängige Vergütungen"). Für ihre Vermittlungstätigkeit haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Provision. Die Höhe der Provision ist in aller Regel im Handelsvertretervertrag festgelegt. Provisionen fließen nur im Erfolgsfall und zwar dann, wenn das Geschäft (nachweislich) auf Betreiben des Handelsvertreters zurückzuführen ist. Wichtige Ausnahme: Wird einem Handelsvertreter von seinem Auftraggeber ein Vertriebsgebiet zugewiesen, kann ein Provisionsanspruch bereits dann entstehen, wenn innerhalb dieses Gebietes ein Geschäft zustande kommt. In diesem Fall muss es nicht zwingend auf die Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen sein. Um den Einstieg in den Job zu erleichtern (und ihn attraktiver zu machen) gibt es bisweilen auch andere Vereinbarungen. So ist z.B. die Zahlung eines "Fixums" möglich, eines Gehaltsanteils, der provisionsunabhängig gezahlt wird. In diesem Fällen ist allerdings fraglich, ob es sich noch um die Tätigkeit eines freien Handelsvertreters und nicht bereits um ein Angestelltenverhältnis handelt. Provisionssätze schwanken je nach Branche und Produkt. Sie können an den Produktwert gekoppelt sein. Dann bringen teure Produkte (z.B. komplexe Produkte aus dem Maschinenbau) eine geringere Provision ein.

Der Handelsvertretervertrag

Der Abschluss eines Vertrages zwischen einem künftigen Handelsvertreter und dem Unternehmen, das er vertritt, ist streng anzuraten. Der Vertrag muss zwar keine besondere Form besitzen, die Vertragspartner können aber darauf bestehen, dass ein solcher Vertrag schriftlich abgeschlossen wird. Wenn Sie eine Handelsvertretertätigkeit anstreben: Von den im Internet kursierenden Musterverträgen ist dringend abzuraten. Beinhalten sollte ein solcher Vertrag regelmäßig, die Bezeichnung der Vertragsparteien, Vereinbarungen zu Provision, Gebietsschutz, Wettbewerbsverbot, Ausgleichsanspruch, Gegenstand der Vertretung, Aufgaben und Befugnisse, Rechte und Pflichten usw. Streitigkeiten entstehen oft daraus, dass Verträge nicht schriftlich oder nicht detailliert genug abgefasst sind. Das ließe sich mit Leichtigkeit vermeiden. Bei allen juristische Fragen zu Ihren Berufsthemen als Handelsvertreter sind Sie bei einem Anwalt für Handelsrecht in besten Händen. Laien stoßen bei den kniffeligen Fragestellungen dieses Rechtsgebietes schnell an ihre Grenzen. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Handelsrecht mit einem einfachen Klick.
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