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Handelsvertreterrecht

Letzte Aktualisierung am 28.09.2017 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Was sind Handelsvertreter?

Ein Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der von einem oder mehreren Unternehmen den Auftrag hat, Geschäfte zu tätigen. Handelsvertreter werden vorwiegenden in der Industrie und im Handwerk eingesetzt. Aber auch im Groß- und Einzelhandel und in der Gastronomie sind Handelsvertreter tätig.

Was regelt das Handelsvertreterrecht?

Das Handelsvertreterrecht umfasst etwa Provisionsfragen, Bestimmungen zur Inkassovergütung, Musterüberlassung oder Kündigungsregelungen. Es regelt die Pflichten des Handelsvertreters und auch seine Rechte.

Welche Pflichten hat ein Handelsvertreter?

In erster Linie hat ein Handelsvertreter die Pflicht Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen. Dabei muss er die Interessen des jeweiligen Unternehmens bewahren. Er muss alle wichtigen Daten seiner Kunden an das Unternehmen weitergeben und muss deren Zahlungsfähigkeit prüfen. Für jedes vermittelte Geschäft besteht für den Handelsvertreter die Pflicht, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen. Er muss auch Auskunft über den Stand eines Geschäftes erteilen und seine Rechnungsstellung offen legen. Der Handelsvertreter ist über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihn trifft kein ausdrückliches Wettbewerbsverbot. Er darf aber durch den Abschluss seiner Geschäfte keinen Auftraggeber schädigen.

Welche Rechte hat ein Handelsvertreter?

Der Handelsvertreter hat das Recht, dass sein Auftraggeber ihm die für sein Geschäft erforderlichen Unterlagen, wie Preislisten oder Muster, zur Verfügung stellt. Er kann verlangen, dass er vom Abschluss, oder von nicht zustande kommen eines Geschäfts, vom Unternehmen informiert wird. Ebenso ist er über Lieferschwierigkeiten in Kenntnis zu setzen. Der Handelsvertreter hat ein Recht auf Provision, das für alle Geschäfte gilt, die während seiner Vertragszeit abgeschlossen werden. Für handelsübliche Aufwendungen kann der Handelsvertreter eine Erstattung verlangen. Im Übrigen muss er eine Aufwendungserstattung vertraglich vereinbaren. Der Handlungsvertreter darf Mängelanzeigen von Kunden entgegennehmen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur eingeschränkt zur Verfügung. Der Handelsvertreter kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit kündigen. Ansonsten gilt bei Verträgen auf unbestimmte Zeit eine Kündigungsfrist von einem Monat im ersten Jahr bis hin zu einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zum fünften Jahr.

Handelsvertreterrecht – Rat vom Experten lohnt sich!

Das Handelsvertreterrecht ist für Laien nicht ohne weiteres zu durchschauen. Fachanwälte für Handelsrecht können Sicherheit in allen Rechtsfragen rund um den Handelsvertreter schaffen.