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Hausgeld: Rechtlicher Überblick

Letzte Aktualisierung am 2024-07-25 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Hausgeld ist erstmal die Sache des Eigentümers

In einer Wohnanlage, die mehreren Eigentümern gehört, ist es üblich, dass eine professionelle Hausverwaltung das Management übernimmt. Diese Verwaltung hat die Aufgabe, sich um alle organisatorischen und administrativen Aspekte zu kümmern, die durch die gemeinsame Nutzung des Eigentums anfallen. Zu ihren Kernaufgaben gehören Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen sowie die wirtschaftliche Kontrolle des Objekts. Konkret bedeutet das, Entscheidungen zu treffen, welche Renovierungsmaßnahmen notwendig sind, wann Öl oder Gas beschafft werden müssen und ob die vorhandenen Rücklagen ausreichen. Es ist die Verantwortung der Hausverwaltung, sicherzustellen, dass der Rücklagentopf stets gut gefüllt ist, um die Wohnanlage instand zu halten und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Alle Eigentümer leisten regelmäßige Zahlungen in diesen Rücklagentopf. Diese Zahlungen erfolgen in Form eines (meist monatlichen) Hausgeldes, das zur Deckung der anfallenden Kosten dient. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Begriff „Hausgeld“ umgangssprachlich ist; häufig wird auch der Begriff „Wohngeld“ verwendet. Das Hausgeld selbst setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, auf die in den nächsten Abschnitten näher eingegangen wird.

Teile des Hausgeldes können auf den Mieter umgelegt werden

Das Hausgeld wird häufig als Vorauszahlung auf die Nebenkosten einer Wohnung betrachtet. Der Eigentümer einer Wohnung hat gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Verpflichtung, die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und den Gebrauch seines Immobilienanteils zu tragen. Sollte der Eigentümer seine Wohnung nicht selbst bewohnen, hat er die Möglichkeit, diese Kosten auf den Mieter umzulegen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach einem Umlageschlüssel, der in der Regel von der Wohnungsgröße abhängig ist. Dabei ist jedoch wichtig zu beachten: Nicht alle im Hausgeld enthaltenen Kosten können auf den Mieter abgewälzt werden.

Der Betriebskosten-Anteil im Hausgeld

Auf den Mieter umlegbar sind die Betriebskosten einer Eigentumswohnung, sofern im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter nichts Abweichendes vereinbart wurde. Zu den Betriebskosten gehören typischerweise Müllentsorgung, Heizung, Wasser und Abwasser, Gebäudeversicherung sowie Heizkosten, wenn diese nicht individuell erfasst werden können.

Hier schlummert jedoch potenzielles Streitpotenzial: Welche Kosten zählen wirklich als Betriebskosten? Ein häufiges Beispiel ist die Frage, ob die Kosten für die Hausverwaltung vom Eigentümer getragen werden müssen oder ob sie auf den Mieter abgewälzt werden können. Es ist verständlich, dass Eigentümer möglichst viele Kosten an den Mieter weitergeben möchten. Doch welche Anteile des Hausgeldes tatsächlich umlagefähig sind und welche nicht, regelt die Betriebskostenverordnung. Diese Verordnung listet 17 unterschiedliche umlagefähige Kostenarten auf. Professionelle Hausverwaltungen sind in der Regel gut mit diesen Regelungen vertraut, sodass es hier normalerweise keine Missverständnisse geben sollte.

Auch die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Hausgeldes

Ein bedeutender Anteil des Hausgeldes, der nicht auf den Mieter umgelegt werden kann, ist die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Diese umfasst Kosten, die der laufenden Erhaltung des Wohnobjektes dienen. Beispielsweise kann nach einigen Jahren ein neuer Fassadenanstrich erforderlich sein oder die Heizungsanlage muss erneuert werden. Solche Kosten, die durch Alterung, Witterung oder Abnutzung entstehen, sind ausschließlich Sache des Eigentümers. Reparatur- und Instandhaltungskosten sind daher prinzipiell nicht umlagefähig.

Wenn der Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt, hat er tendenziell höhere "Nebenkosten" als ein Mieter. Je nach Objekt können die Betriebskosten und Instandhaltungskosten zu erheblichen Summen anwachsen. Neue Objekte sind in der Regel weniger anfällig für Renovierungen und daher kostengünstiger im Unterhalt. In älteren Wohnanlagen hingegen ist das Hausgeld – und insbesondere der Anteil der Instandhaltungsrücklage – meist höher.

Hausgeld will sorgsam verwaltet sein

Die Hausverwaltung hat sicherzustellen, dass die Hausgeld-Töpfe stets gut gefüllt sind. Bei größeren Objekten können hier erhebliche Summen zusammenkommen, die mit der nötigen Sorgfalt verwaltet werden müssen. Der Umgang mit Hausgeldern ist daher immer eine Vertrauensfrage. Die Hausverwaltung muss auf der jährlichen Eigentümerversammlung Rechenschaft über den pfleglichen und kaufmännisch korrekten Umgang mit den Hausgeldern ablegen.

Hier kommt es häufig zu Konflikten über die Verwendung der Gelder. Daher ein Tipp für potenzielle Käufer einer Eigentumswohnung: Es ist ratsam, sich vor dem Erwerb einer Wohnung in eine Eigentümergemeinschaft nach der Höhe des Hausgeldes zu erkundigen. Dies kann ein verlässlicher Indikator dafür sein, ob ein Wohnobjekt gut geführt und verwaltet wird und welche Renovierungs- und Reparaturlasten zu erwarten sind. Generell sind ältere und größere Objekte teurer. Daher ist ein Vergleich der Hausgeldaufwendungen verschiedener Objekte immer empfehlenswert.

Hausgeld-Konflikte

Eine professionell agierende Hausverwaltung ist für die saubere wirtschaftliche Verwaltung des von ihr betreuten Wohnobjekts und der anvertrauten Hausgelder verantwortlich. Dennoch können leicht Konflikte entstehen, da nicht jede Hausverwaltung ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt. Solche Konflikte treten besonders häufig auf, da es bislang keine gesetzlichen Vorgaben für die Qualifikation eines Hausverwalters gibt.

In solchen Fällen ist es wichtig, sich frühzeitig über seine Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Missverständnisse und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So kann sichergestellt werden, dass die Verwaltung des Hausgeldes korrekt und im besten Interesse aller Beteiligten erfolgt.

Alles Wissenswerte zum Hausgeld: Voraussetzungen, Konsequenzen und Rechte

Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist das Thema Hausgeld unumgänglich. Es stellt sicher, dass gemeinschaftliche Ausgaben gerecht verteilt werden. Doch was müssen Sie als Wohnungseigentümer wissen? Hier haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Voraussetzungen für die Zahlung von Hausgeld

Bevor die Wohnungseigentümergemeinschaft Hausgeld einfordern kann, muss ein beschlossener Wirtschaftsplan vorliegen. Dieser Plan legt fest, wie die finanziellen Mittel verwaltet und auf die Eigentümer verteilt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass der Zahlungsanspruch bei der gesamten Gemeinschaft liegt und nicht bei einzelnen Eigentümern. Das gilt sogar für Gemeinschaften, die nur aus zwei Personen bestehen.

Was passiert, wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?

Sollte ein Wohnungseigentümer seiner Zahlungspflicht trotz bereits eingeleiteter Vollstreckungsmaßnahmen nicht nachkommen, kann ihm gemäß § 17 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) das Eigentum entzogen werden. Eine Versorgungssperre – also das Abstellen von Wasser oder Strom – ist in diesem Fall keine akzeptable Alternative. Der Gesetzgeber sieht in der Entziehung des Wohnungseigentums die einzig wirksame Maßnahme.

Umgang mit Wohngeldrückständen bei mehreren Immobilien

Besitzt ein Eigentümer mehrere Wohnungen und wird in getrennten Verfahren auf Zahlung von Wohngeldrückständen verklagt, kann dies als rechtsmissbräuchlich betrachtet werden. In einem solchen Fall könnte der Kostenerstattungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gekürzt werden. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft nicht alle Prozesskosten vom säumigen Eigentümer erstattet bekommt.

Wann ist das Hausgeld fällig?

Ihre Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes beginnt mit dessen Fälligkeit. Diese ist in § 28 Abs. 3 WEG geregelt und kann durch einen Gemeinschaftsbeschluss festgelegt werden. Sämtliche Zahlungstermine sollten daher im Beschluss eindeutig definiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Die Zahlung von Hausgeld ist eine zentrale Verpflichtung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie stellt sicher, dass gemeinschaftliche Kosten gerecht verteilt und wichtige Ausgaben gedeckt werden können. Es ist essenziell, dass die entsprechenden Regularien und Beschlüsse eingehalten werden, um rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten für die Gemeinschaft vorzubeugen. Achten Sie also darauf, dass der Wirtschaftsplan stets aktuell ist und treffen Sie Ihre Zahlungen pünktlich – so vermeiden Sie Auseinandersetzungen und tragen zu einem harmonischen gemeinschaftlichen Leben bei.

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