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Nachbarschaftsrecht: Wer darf was?
Letzte Aktualisierung am 01.10.2018 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Fragen zum Nachbarschaftsrecht
- Prinzipiell dürfen Sie tun und lassen, was Sie wollen...
- ...so lange Sie die Rechte Ihres Nachbarn nicht beeinträchtigen
- Doch lieber zum Anwalt
Fragen zum Nachbarschaftsrecht
Dürfen Sie so viele Katzen auf Ihrem Grundstück halten, wie Sie wollen? Darf der Nachbar jederzeit auf seinem Balkon rauchen, wenn der Qualm in Ihre Wohnung zieht? Was ist mit den Ästen des Nachbarbaumes, der auf Ihr Grundstück ragt? Wer muss die Blätter beseitigen - und wer darf die Früchte ernten? Mit seinem neuen Bauvorhaben hält der Nachbar den Grenzabstand nicht ein - was tun Sie? Diese und ähnliche Fragen werden in Deutschland durch das Nachbarschaftsrecht geregelt - ein umfassendes und anspruchsvolles Rechtsgebiet. Es ist bundes- und landesrechtlich geregelt, wird also nicht in der ganzen Bundesrepublik einheitlich angewendet. Lokale Rechtsvorschriften haben hohe Bedeutung.Prinzipiell dürfen Sie tun und lassen, was Sie wollen...
Grundlage des Nachbarrechts: Als Eigentümer eines Grundstücks dürfen Sie dort (fast) tun und lassen, was Sie wollen, und keiner hat Ihnen reinzureden. Stimmt; aber eben nur so lange Sie keine Nachbarn haben oder niemanden damit stören. Stört Ihr Tun oder beeinträchtigen Sie den Nachbarn durch Ihr Handeln (oder auch durch Ihre Unterlassung), kann Ihr Eigentumsrecht eingeschränkt werden. Beispiel: Die Äpfel Ihres Apfelbaumes sind lecker - und auch die, die über dem Grundstück Ihres Nachbarn hängen, gehören Ihnen. Aber ernten dürfen Sie sie nicht ohne seine Erlaubnis, wenn Sie dazu sein Grundstück betreten müssen....so lange Sie die Rechte Ihres Nachbarn nicht beeinträchtigen
