anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Online Handel findest Du hier

Online Handel: Welche Rechte gelten im World Wide Web?

Letzte Aktualisierung am 2016-08-08 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Online Handel - bequemer Einkauf, einfacher Absatz

Die Verbraucherseite: Internethandel ist praktisch. Bequem vom Sessel aus einkaufen mit dem Tablet auf den Knien und einem Glas Rotwein in der Hand - ein Traum. Ein oder zwei Tage später ist die Ware da, ohne dass man einen Finger rühren muss. Man kann sie in Ruhe prüfen; wenn sie nicht zusagt oder passt, geht sie wieder zurück - auf Kosten des Anbieters / Versenders, versteht sich, der sie zurücknehmen muss, denn im Internethandel gelten ganz eigene Gesetze für das Kaufen und das Verkaufen. Die Händlerseite: Was aus Kundensicht bequem und einfach ist, kann aus der Sicht des Internet-Händlers ein höchst komplexes Geschäft sein. Wer einen Shop im Internet betreibt ("Online-Shop"), braucht umfassendes rechtliches Wissen, denn hier gelten besondere Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher, erhöhte Aufmerksamkeit für die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, die Besonderheiten des Fernabsatzgesetzes mit einem eigenen Widerrufsrecht, spezielle Aspekte der Preisangabenverordnung usw. Nicht nur auf nationaler Ebene scheinen Rechtsvorschriften undurchschaubar und voller Tücken. Internethandel kennt keine Grenzen; wer ins Ausland verkauft muss sich auch mit europäischen und internationalen Gesetzen beschäftigen. Selbst kleine Fehler können einen Shop-Betreiber teuer zu stehen kommen - ohne eingehende rechtliche Überprüfung seines Shops treibt er ein riskantes Spiel.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Internethandels für Verbraucher

Kaufvertrag: Der Kaufvertrag im Internet und damit der Abschluss eines Geschäfts im Online-Shop kommt ähnlich zustande wie der Kaufvertrag an der Ladentheke. Voraussetzung: In beiden Fällen müssen Angebot und Annahme vorliegen. Beim Kauf an der Ladentheke ist man persönlich anwesend, wählt die Ware aus, zahlt, packt die Ware ein und nimmt sie mit. Damit ist der Vertrag von Kunden- und Händlerseite aus geschlossen. Im anderen Fall wählt man als Kunde eine Ware aus dem Online-Angebot und bestellt sie verbindlich mit einem Klick auf den Bestellbutton. Damit ist der Vertrag von Kundenseite unter Dach und Fach (das Angebot gibt in diesem Fall der Kunde ab); für den Verkäufer ist der Vertrag erst dann verbindlich geschlossen, wenn er dem Kunden den Bestelleingang bestätigt hat UND die Versandbestätigung an den Kunden abgeschickt hat (Annahme). Informationspflichten: Ein Verkauf kommt allerdings nur dann rechtswirksam zustande, wenn der Kunde vor dem Bestell-Klick vom Verkäufer umfassend über die Bedingungen des Kaufs informiert worden ist. Zu den Bedingungen zählen die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), Regelungen zu Haftung und Gewährleistung und das Widerrufsrecht. Der Kunde muss die Kenntnisnahme der Bedingungen quittieren (in der Regelelektronisch ein Häkchen setzen); erst dann lässt sich der Bestellbutton klicken. Widerrufsrecht: Im Widerrufsrecht findet sich der vielleicht wichtigste Unterschied zwischen Onlinekauf und dem Kauf an der Ladentheke. Beim Internethandel / Onlinekauf hat der Verbraucher 14 Tage lang Zeit, vom Verkauf zurückzutreten. Das ist nicht möglich, wenn eine Ware direkt im Geschäft gekauft wurde, auch wenn viele Verbraucher das inzwischen fälschlicherweise annehmen. Beim Kauf im Geschäft gibt es kein dem Internet vergleichbares Widerrufsrecht. Hier kann man nur unter besonderen Umständen vom Kauf zurücktreten. Es liegt vollständig in der Kulanz des Händlers, eine Ware umzutauschen.

Absicherung ist die erste Shopbetreiber -Pflicht

Wie oben zuvor erwähnt: Onlinehändler oder Shop-Betreiber müssen dringend sicherstellen, dass ihre Aktivitäten im Internet(handel) rechtssicher sind. Das ist ohne entsprechende Kenntnisse bzw. Unterstützung schwierig bis unmöglich. Gerade im Verbraucherschutz ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen in hoher Frequenz - auf nationaler / europäischer wie auf internationaler Ebene. Wer hier nicht präventiv denkt, setzt sein Geschäft einer hohen Gefahr aus. Wenn Sie einen Shop betreiben, lassen Sie die Rechtskonformität Ihrer Handelsaktivitäten und Ihres Shops im Internet regelmäßig überprüfen, bzw. arbeiten Sie auf dauerhafter Basis mit einem spezialisierten Anwalt zusammen. Kontaktieren Sie am besten gleich einen Rechtsanwalt für Zivilrecht in Ihrer Nähe - hier per Klick!
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.