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Schulrecht - Rechtsrahmen für Schüler, Eltern, Lehrer
Letzte Aktualisierung am 21.06.2016 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Schulrecht: Sache der Bundesländer
- Druck auf die Beteiligten ist enorm
- Beispiele für Streitigkeiten im Schulrecht
Schulrecht: Sache der Bundesländer
Schulrecht ist Ländersache. Auch wenn es in seinen wesentlichen Grundzügen übereinstimmt, so gibt es doch meist auf sozialen und politischen Differenzen beruhende Unterschiede innerhalb der Bunderepublik Deutschland. Ob muslimische Lehreinnen ein Kopftuch tragen dürfen oder in Klassenzimmern ein Kruzifix hängt, entschieden und entscheiden die einzelnen Bundesländer. Auch in Themenbereichen wie Schularten, Differenzierung und Inklusion herrschen bundesweit zum Teil große Unterschiede.Druck auf die Beteiligten ist enorm
Bemerkenswert auch: Schulrechtliche Fragen haben durch die gesamtgesellschaftliche Entwicklung immer stärker an Drehmoment gewonnen. Der Druck auf alle Teilnehmer im System Schule ist hoch; Eltern, Lehrer und Verwaltung achten verstärkt auf ihre Rechte und auf die Pflichten der anderen. Vermutete Ungerechtigkeiten werden daher vermehrt auch über den Anwalt ausgetragen. Auch die mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht wird nach aktuellen Belästigungsvorfällen immer aufs Neue diskutiert.Beispiele für Streitigkeiten im Schulrecht
Diesen Streitpunkten aus dem Schulrecht begegnen Anwälte besonders häufig:- Auseinandersetzungen um Schulnoten, Zeugnis, drohendes Sitzenbleiben : Die Tochter hat eine 5 in einer Mathe-Klassenarbeit kassiert, die nun die Versetzung gefährdet. Sie hat lange wegen einer Erkrankung gefehlt und musste daher Stoff nachholen, das Verhältnis zum Lehrer war zudem von immer wiederkehrenden kleinen Reibereien geprägt. Die Eltern sind der Meinung, dass hier persönliche Differenzen über die Note ausgetragen werden sollen. Sie konsultieren einen Anwalt für Schulrecht und erkundigen sich nach den Möglichkeiten.
- Fragen um Disziplinarmaßnahmen der Schule, etwa bei Fehlzeiten : Hier gibt es definierte und gesetzlich geregelte Vorgaben, wann eine disziplinarische Maßnahme zulässig ist und welche schulischen Disziplinarmaßnahmen angewendet werden können. Die Schule ist verpflichtet, sich an den Katalog der zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu halten.
- Laufbahnempfehlung / Lehrerempfehlung: In einigen Bundesländern besteht nach wie vor eine verbindliche Empfehlung für den Übertritt von der Grundschule ins Gymnasium, die vom Notenschnitt abhängig ist; in anderen Bundeländern entscheiden die Eltern diese Frage in eigener Verantwortung (Elternwahlrecht).Auch hier werden Schulrechts-Anwälte häufig von den Eltern konsultiert, wie sich ein Übertritt auf das Gymnasium trotz fehlender Empfehlung realisieren lässt.