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junge Frau hält abwehrend die Hände vor sich - Unterlassung ©freepik-mko

Unterlassungsklage

Letzte Aktualisierung am 28.02.2022 / Lesedauer ca. 4 Minuten
Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Unterlassungsklagen haben es in den letzten Jahren durch ihren Masseneinsatz bei Urheberrechtsverletzungen sowie in Auseinandersetzungen um Filesharing (das illegale Kopieren bzw. zur Verfügung stellen geschützter Inhalte in Online-Tauschbörsen) zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Bis zur Unterlassungsklage kam es jedoch nur in wenigen Fällen.

Was bedeuten Unterlassungserklärung und Unterlassungsklage?

Eine Unterlassungserklärung, das Gesetz spricht von strafbewehrter Unterlassungsverpflichtung, geht mit einer Abmahnung einher und hat das Ziel einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen und die Gefahr der Wiederholung auszuschließen. Diese Wiederholungsgefahr wird durch die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung gebannt. Der Gesetzestext findet sich in § 13 Abs 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Auch die Wörter Unterlassungsverpflichtungserklärung oder Unterwerfungserklärung bedeuten das Gleiche, sie meinen alle die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung. Eine Unterlassungsklage verfolgt als Leistungsklage das Ziel, eine bestimmte, rechtsverletzende Handlung einer anderen Person zu unterbinden, weil dieses Verhalten die eigenen Rechte verletzt. Sie dient also dem Schutz vor rechtswidrigem Verhalten anderer. Zu einer Unterlassungsklage kommt es, wenn eine außergerichtliche Einigung durch eine Unterlassungserklärung nicht zustande kam. Der Anspruch auf Unterlassung wird dann durch die Antragstellerin vor Gericht mit einer Unterlassungsklage angestrebt. Bestätigt das Gericht den Unterlassungsanspruch mit einem Unterlassungstitel, so verlieren die Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB schuldrechtliche Verfügungsverbote nicht wie gern angenommen ihre Wirksamkeit nach 30 Jahren. Das Gesetz gibt keine zeitliche Begrenzung vor. Auch der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil, dass einem Untersagungsanspruch auch noch nach dieser Zeit ein anerkennenswertes Interesse zugrunde liegen könne und daher rechtsgeschäftliche Verfügungsverbote nicht schon wegen Ablauf dieser Frist erlöschen.

Was rechtfertigt eine Unterlassungsklage?

Eine Unterlassungsklage ist dann gerechtfertigt, wenn wie bereits erwähnt, die Rechte des Klägers durch die Handlung einer anderen Person verletzt bzw. beeinträchtigt werden. Der Kläger muss dabei seinen Unterlassungsanspruch nachweisen können. Hinzukommen muss eine Wiederholungsgefahr dieser Rechtsverletzung. Ein erneuter Regelverstoß würde für den Unterlassungspflichtigen dann die Zahlung der festgelegten Schadensersatzsumme bedeuten.

Wann findet eine Unterlassungsklage Anwendung?

Nicht nur Inhaber geschützter Rechte haben einen Unterlassungsanspruch gegen jeden, der diese Rechte verletzt. Unterlassungen kann man im Zivilrecht und auch im öffentlichen Recht einfordern z.B. bei Ehrverletzungsdelikten wie etwa bei Beleidigung, Rufschädigung und übler Nachrede, ebenso bei Ruhestörung und Stalking, selbst beim Zustellen unerwünschter Werbung. Nicht nur Unternehmen können gegen Verletzungen ihrer Markenrechte klagen, auch Bürger können auf diese Weise ihre Rechte geltend machen. Im Urheberrecht spricht der Geschädigte auf den urheberrechtlichen Rechteverstoß hin eine Abmahnung aus. Im Fall von Urheberrechtsverstößen wird dies stets begleitet von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit der Unterschrift erklärt sich der Gegner seiner Unterlassungspflicht sowie seiner Handlungspflicht nachzukommen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Reagiert der Abgemahnte nicht, bzw. unterzeichnet er die Unterlassungserklärung nicht, kann der Geschädigte weitergehen und ein Gerichtsverfahren anstrengen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Abgemahnte die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und ihre Bedingungen als nicht gerechtfertigt ablehnt. Abmahnung und Unterlassungserklärung sollen Geschädigtem und Schädiger eine außergerichtliche Einigung ermöglichen. Erst wenn die außergerichtliche Einigung nach Abmahnung und Unterlassungserklärung nicht klappt, kann der Geschädigte das Gericht anrufen. In dem dann anstehenden Verfahren geht es nicht um eine Bestrafung des Anspruchsgegners. Vielmehr geht es darum, dass er künftig sein schädigendes Verhalten bei Androhung einer Strafforderung nicht wiederholt. Der Gerichtsprozess hat hierbei das künftige Verhalten des Unterlassungsschuldners im Visier. Entscheidet das Gericht in der Unterlassungsklage nun zugunsten des Klägers, darf der Beklagte seinen Rechtsverstoß nicht wiederholen. Tut er es trotzdem, wird die vereinbarte Strafforderung fällig.

Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung?

Bei beiden, der Unterlassungsklage und der einstweiligen Verfügung, geht es um die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches. Während eine einstweilige Verfügung auch im Rahmen eines Eilverfahrens möglich ist und dadurch auch meist kostengünstiger in Bezug auf die Verfahrenskosten ist, dauert eine Unterlassungsklage deutlich länger. Jedoch ist eine Unterlassungsklage auch noch möglich wenn die Rechtsverletzung länger in der Vergangenheit liegt. Außerdem ist der Rechtsschutz deutlich länger als bei einer einstweiligen Verfügung. Es wäre je nach Fall zu prüfen, ob die Kombination von Unterlassungsklage und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sinnvoll ist.

Warum ist ein Anwalt empfehlenswert?

Bei geringen Streitwerten / Gegenstandswerten (unter 5.000 EUR) kann eine Privatperson als Kläger, als auf einen Anwalt verzichten und die Klage selbst beim zuständigen Gericht einreichen. Zuständig dafür sind die Amtsgerichte. Wie in Deutschland üblich, steht der Verlierer für die Kosten gerade. Er ist dabei für sämtliche Kosten wie Gerichtskosten, eigene und gegnerische Anwaltskosten verantwortlich. Entscheidet das Gericht in seinem Urteil zu Gunsten des Beklagten, hat also der Kläger die Kosten zu tragen. Die Abmahnkosten sind für die Abgemahnten oft die größere Sorge als die möglichen Folgen einer unterschriebenen Unterlassungserklärung. Dies kann sehr kurzsichtig sein, denn eine Zuwiderhandlung eines einmal unterschriebenen Unterlassungsantrages bedeutet einen Vertragsbruch mit Vertragsstrafe. Dies kann mitunter sehr teuer werden. Einen Anwalt um Rat zu fragen bevor man voreilig unterschreibt und damit die Bedingungen der Unterlassungserklärung akzeptiert, ist aus diesem Grund sehr ratsam. Wer auf einen Anwalt verzichten möchte sollte wissen, dass bei einer Unterlassungsklage juristische Kenntnisse entscheidend sein können. Die Beachtung von Fristen und Formanforderungen können über Erfolg und Misserfolg entscheiden. In gewerblichen Verfahren sind die Streitwerte jedoch in aller Regel so hoch, dass das Hinzuziehen eines Anwaltes nicht nur höchst ratsam sondern verpflichtend ist. Das gilt für Streitwerte ab 5.000 EUR. Hier sind dann auch die Landgerichte zuständig. Die Höhe der Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab. Dieser wiederum ist eine abstrakte Summe die je nach Rechtsgebiet unterschiedlich sein kann. Auch mitentscheidend ist, ob es sich um eine private oder gewerbliche Unterlassungsklage handelt. Die Höhe der Abmahnkosten orientiert sich übrigens am Gegenstandswert bzw. Streitwert und ist im Vergütungsverzeichnis des RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu finden. Während bei einer außergerichtlichen Einigung der Gegenstandswert durchaus im Ermessen des Rechtsanwaltes liegt, wird der Streitwert bei einer gerichtlichen Einigung durch den Richter festgelegt. Vertrauen Sie bei Unterlassungsklagen auf jedem Fall einem Anwalt. Bei uns finden Sie einen Rechtsanwalt der Ihnen kompetent zur Seite steht. Mit einem einfachen Klick!
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