Deinen Anwalt für Wettbewerbsrecht findest Du hier
Höss | Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neue Weinsteige 2, 70180 Stuttgart
Wettbewerbsrecht: Fairness im Wettbewerb um Marktanteile
- Im Wettbewerb ist Lauterkeit gefragt
- Im Fokus: Marketing und Werbung
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - da hält sich der Staat weitgehend raus
- Unternehmen brauche Orientierung im Wettbewerbsrecht
Der Wettbewerb in der Wirtschaft motiviert Marktteilnehmer dazu, überlegene und preiswertere Produkte zu entwickeln, um sich von anderen Unternehmen abzuheben. In diesem Sinne dient der Wettbewerb als Antrieb für Innovation und Fortschritt. Gleichzeitig herrscht im Wettstreit um Marktführerschaften ein harter Konkurrenzkampf, bei dem Unternehmen oft bis an die Grenzen der Fairness gehen.
Im Wettbewerb ist Lauterkeit gefragt
Das Wettbewerbsrecht ist auch unter dem Namen "Lauterkeitsrecht" bekannt (von "lauter" = fair, ehrlich, anständig). Zentral für das Lauterkeitsrecht ist das UWG - das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es untersagt unlautere Wettbewerbshandlungen. Dazu zählen z.B.: die unangemessene Beeinflussung von Verbrauchern, die gezielte Behinderung von Mitbewerbern, irreführende Werbung, unwahre Angaben zu Produkten, die Koppelung von Gewinnspielen an den Erwerb von Waren, Schleichwerbung, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz usw. Gerade in engen Märkten ist die Versuchung groß, sich einen schnellen (aber doch unlauteren) Vorteil zu verschaffen. Das gilt nicht nur für große Unternehmen; der zunehmende (internationale) Wettbewerbsdruck hat auch den Mittelstand erreicht.
Im Fokus: Marketing und Werbung
Selbst bei gutem Willen ist es für Unternehmen schwierig bis unmöglich, alle Facetten des Wettbewerbsrechts im Auge zu behalten. Es gibt zahlreiche Fallstricke, die bereits im Vorfeld der bei der Gestaltung von Marketing-und Werbemaßnahmen, von Produktkampagnen, im Verpackungsdesign, in Imagekampagnen etc. zu berücksichtigen sind. Eine aufwändige Kampagne wegen eines drohenden Wettbewerbsverstoßes abblasen zu müssen kommt allemal teurer als eine gute Beratung im Vorfeld.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - da hält sich der Staat weitgehend raus
Das Wettbewerbsrecht weist eine besondere (juristische) Eigenschaft auf. Während der Gesetzgeber Regeln etabliert hat, um ein faires Verhalten im Wettbewerb zu sichern, überlässt er die Einhaltung dieser Regeln den Marktteilnehmern selbst. Diese überwachen sich gegenseitig und ergreifen eigene Maßnahmen, um Verstöße von Mitbewerbern, die ihnen potenziell Nachteile bringen könnten, aufzudecken und rechtlich zu verfolgen. Zu den bewährten juristischen Maßnahmen, die bei der Aufdeckung von Verstößen zum Einsatz kommen, zählen in der Regel Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder -klagen sowie einstweilige Verfügungen. Diese Mittel werden von Konkurrenten häufig gegeneinander eingesetzt, was nicht selten zu kostspieligen Schadenersatzforderungen führt.
Unternehmen brauche Orientierung im Wettbewerbsrecht
Aus juristischer Sicht kann es für ein Unternehmen sinnvoll sein, sich im Dschungel des Wettbewerbsrechts dauerhaft von einem Anwalt begleiten zu lassen, sowohl zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Mitbewerbern wie auch zur Abwehr fremder Ansprüche. Auch eine anwaltliche Begleitung des gesamten öffentlichen Unternehmensauftrittes kann wirksam vor eigenen Verstößen sichern. Im gesamten Wettbewerbsrecht kann es um extrem hohe (Schadenersatz-) Beträge gehen; der Einsatz eines kompetenten Anwalts lohnt sich daher auf alle Fälle. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Ihrer Nähe!

