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Anwalt für Internetrecht in München auf Anwaltssuche finden

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Rechtssicherheit im Internet

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass jede E-Mail ein Impressum enthalten muss. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Filesharing und das Gesetz

Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Erkämpfen Sie sich mit seiner Hilfe ihr Recht und minimieren sie so den entstandenen Verlust. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Haben die Eltern eine Kontrollpflicht? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.