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Infos über Anwälte für Kaufrecht in Bielefeld
Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur
Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur ©freepik - mko

Das Kaufrecht im Überblick

Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Rechte und Pflichten

Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Die Mängelrüge

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Oder man wünscht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Weist der gekaufte Gegenstand keinerlei Mängel auf, kann der Käufer nicht grundsätzlich einfach vom Vertrag zurücktreten. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.

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