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Überblick über das Kaufrecht
Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.
Rechte und Pflichten
Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Der Verkäufer hat die Pflicht die Ware an den Käufer zu übergeben und damit auch das Eigentum an ihn zu übertragen. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Erfüllung der Pflicht des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Hier kann der Verkäufer eine Gewährleistung für den verkauften Gegenstand ausschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Wenn die Ware Mängel aufweist
Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Das Gesetz schützt aber auch den Verkäufer. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.