Arbeitszeit

Dienstreisen, Pausen, Umkleidezeiten oder Bereitschaftsdienst: Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt es im Hinblick auf die vergütungspflichtige Arbeitszeit immer wieder zum Konflikt. Wo ist die Arbeitszeit geregelt? Was gilt als Arbeitszeit? Wie viel Arbeitszeit ist an einem Arbeitstag zulässig? Was gilt an Sonn- und Feiertagen? Und was versteht man unter einem Arbeitszeitbetrug?
- Arbeitszeit – Das müssen Sie wissen!
- Was zählt nicht zur Arbeitszeit?
- Arbeitszeit – Diese Pflichten haben Arbeitgeber
- Schummeln bei der Arbeitszeit – Das droht Arbeitszeit-Betrügern!
- TOP-Irrtümer bei der Arbeitszeit
- Was ist bei der Beratung durch einen Anwalt zu beachten?
- Weitere Artikel zum Thema Arbeitszeit
- Häufige Fragen und Antworten
Arbeitszeit – Das müssen Sie wissen!
Arbeitszeit ist grundsätzlich die Zeit, in der Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Rechtlich verankert ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz sowie in der EU-Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Beide Vorschriften dienen dem Arbeitsschutz von Arbeitnehmern. So ist im Arbeitszeitgesetz etwa geregelt, wie viele Arbeitsstunden pro Tag und Woche gearbeitet werden darf, wie viel Pausenzeit zwischen den Arbeitstagen sein muss und das an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf.Neben diesen gesetzlichen Regelungen sind auch tarif- und betriebliche Vereinbarungen im Hinblick auf die Arbeitszeit entscheidend. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit im Arbeitsvertrag Regelungen zur Ausgestaltung der Arbeitszeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren.
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist unter Arbeitszeit die Spanne von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen zu verstehen. Bereitschaftsdienste sind nach der EU-Richtlinie 93/104/EG darin eingeschlossen.
Wieviel Arbeitszeit ist erlaubt?
Pro Arbeitswoche beträgt die maximale Arbeitszeit 48 Stunden bei einem Acht-Stunden-Tag und einer Sechs-Tage-Woche. Am Sonntag darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen gibt es in Branchen, wie Krankenhäusern, Polizei oder Gaststätten.
Nach mindestens sechs Arbeitsstunden muss dem Arbeitnehmer eine bezahlte Ruhepause von in der Regel 30 Minuten gewährt werden. Wer über neun Stunden arbeitet, darf 45 Minuten Pause machen. Diese Ruhepausen sind gesetzlich geregelt und müssen durch den Arbeitgeber festgelegt werden.
Welche Arbeitszeiten gelten an Sonn- und Feiertagen?
Ausnahmsweise darf an Sonntagen in bestimmten Branchen gearbeitet werden. Diese sind in § 10 Arbeitszeitgesetz benannten, so etwa Rettungsdienste, Feuerwehr, Gaststätten und Hotels, Rundfunk, Landwirtschaft und Bewachungsgewerbe.
Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, der bis spätestens zwei Wochen nach dem gearbeiteten Sonntag gewährt werden muss. Außerdem hat ein Arbeitnehmer, der an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss, einen Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.
Wie sind Ruhezeiten geregelt?
Jedem Arbeitnehmer steht nach seiner täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. In Berufen, in denen diese Ruhezeit je nach aktueller Situation nicht eingehalten werden können, muss ein Ausgleich innerhalb von vier Wochen erfolgen. Dies betrifft etwa Ärzte, Pfleger, Hebammen, Servicepersonal im Gaststättengewerbe oder Landwirte.Was zählt nicht zur Arbeitszeit?
Parkplatzsuche
Die leidige Parkplatzsuche gehört nicht zur Arbeitszeit. Arbeitnehmer, die diese Zeiten als Arbeitszeit verbuchen, begehen einen Arbeitszeitbetrug und riskieren eine fristlose Kündigung. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 381/10) klar.
Das Übergabegespräch bei einem Schichtwechsel gehört nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 4 S 1676/10, 4 S 1677/10) auch nicht zur Arbeitszeit.
Umkleidezeit
Ob die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu vergüten ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei auffälliger und verdreckter Arbeitskleidung zählt laut einer Entscheidung des Hessische Landesarbeitsgericht (Aktenzeichen 16 Sa 494/15) das Umziehen zur Arbeitszeit. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 6 A 1546/10) lehnt dies für das An- und Ausziehen einer Polizeiuniform ab. Anders wertet es allerdings die Zeit für die Übernahme der Pistole, Handfessel und dazugehörige Tragevorrichtungen. Diese Tätigkeiten gehören laut Gericht zur Arbeitszeit.
Bereitschaftszeiten
Bereitschaftszeiten zählen laut eines Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt (Aktenzeichen 1 K 1117/16.NW) nicht im vollen Umfang zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer sich während der Bereitschaftszeit nicht an einem bestimmten Ort aufhalten muss und damit seine Freizeitgestaltung nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Dienstreisen
Die Frage, ob Dienstreisen als Arbeitszeit vergütet werden müssen, hat das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen - 9 AZR 519/05) geklärt: Die Wegezeiten, also die Dauer der Hin- und Rückfahrt, zählt bei einer Dienstreise nicht zur Arbeitszeit.
Betriebsratstätigkeit
Bei der Bewertung, ob Betriebsratstätigkeiten als Arbeitszeit gutzuschreiben sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 7 AZR 224/15) keine eindeutige Stellung ein. Der Arbeitgeber muss aber die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Ruhezeit auch im Hinblick auf die Betriebsratstätigkeit beachten.
Arbeitszeit – Diese Pflichten haben Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Regelungen zur Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Wird die zulässige tägliche Arbeitszeit überschritten, begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein empfindliches Bußgeld.Des Weiteren ist der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-55/18) verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung ein objektives, transparentes, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten.
Schummeln bei der Arbeitszeit – Das droht Arbeitszeit-Betrügern!
TOP-Irrtümer bei der Arbeitszeit
Arztbesuche dürfen in die Arbeitszeit fallen
Rufbereitschaft ist Arbeitszeit
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
Umkleidezeit ist grundsätzlich keine Arbeitszeit. Ist aber für die Berufsausübung eine Schutzkleidung, Uniform oder bestimmte Berufsbekleidung gesetzlich erforderlich – wie bei Feuerwehrleuten, Polizisten oder OP-Ärzten – muss die Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Bekleidung für ein einheitliches Erscheinungsbild seiner Arbeitnehmer vorschreibt.Arbeitsweg ist Arbeitszeit
Der Arbeitsweg gehört in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: Der Arbeitsweg bei einer Dienstreise. Hier kommt es auf die Wahl des Fortbewegungsmittels an und ob während der Anreise gearbeitet wird. So sind Zug- oder Busfahrten, bei denen Termine vor- oder nachbereitet werden, als Arbeitszeit anzurechnen. Ebenso die Fahrt mit dem privaten Fahrzeug, wenn der Arbeitgeber dies anordnet.Raucherpause ist Arbeitszeit
Raucherpausen gehören nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Arbeitnehmer haben zwar einen Anspruch auf Pausen, nicht aber auf zusätzliche bezahlte Raucherpausen.Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angelstellte
Das ist zwar richtig, aber für viele Führungskräfte findet diese Bestimmung im Arbeitszeitgesetz keine Anwendung. Diese Regelung betrifft nur Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, das heißt, sie benötigen etwa Prokura oder haben Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse. Viele sog. Führungskräfte erfüllen diese Voraussetzungen nicht.Was ist bei der Beratung durch einen Anwalt zu beachten?

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Weitere Artikel zum Thema Arbeitszeit
Häufige Fragen und Antworten
Die Arbeitszeit ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Sie kann flexibel gestaltet werden, muss sich aber an die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten.
+ Wo meldet man Arbeitszeitverstöße?
Arbeitszeitverstöße können nach § 17 des Arbeitszeitgesetzes bei der nach Landesrecht zuständige Behörde zur Überwachung der der Einhaltung der Vorschriften gemeldet werden. In Berlin ist dies bspw. das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Oft gibt es aber auch im Betrieb Ansprechpartner für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
+ Wer muss Arbeitszeit dokumentieren?
Der Europäische Gerichtshof verpflichtet die Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten jede geleistete Arbeitsstunde ihrer Arbeitnehmer transparent mit einem Arbeitszeiterfassungssystem zu dokumentieren.
+ Arbeitszeitaufzeichnungen - wie lange aufbewahren?
Nach dem Arbeitszeitgesetz muss der Arbeitgeber die Arbeitszeitaufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren.
+ Arbeitszeitgesetz - was ist das?
Das Arbeitszeitgesetz ist eine Schutzregelung für Arbeitnehmer. Es umfasst bspw. Regelungen zur höchstzulässigen Arbeitszeit, zu Ruhepausen oder Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen.
+ Arbeitszeitgesetz - wie viele Tage am Stück arbeiten?
Laut Arbeitszeitgesetz beträgt in der Regel die wöchentliche Höchstarbeitszeit, ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche, 48 Stunden. Lesen Sie mehr dazu in unserer Checkliste.
+ Arbeitszeiterfassung - was ist erlaubt?
Die Arbeitszeiterfassung ist gesetzlich nicht geregelt. Bei der Arbeitszeiterfassung sind der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten.
+ Was ist bei Arbeitszeitverkürzung zu beachten?
Ein Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mindestens 15 Arbeitnehmern, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, kann vom Arbeitgeber verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Es sei denn, es sprechen betriebliche Gründe dagegen. Der Antrag muss drei Monate vor Inkrafttreten der Arbeitszeitverkürzung gestellt werden.
+ Arbeitszeitbetrug - was ist das?
Beim Arbeitszeitbetrug täuscht der Arbeitnehmer den Arbeitgeber fahrlässig oder vorsätzlich über die geleistete Arbeitszeit. Dies kann ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
erstmals veröffentlicht am 22.07.2019, letzte Aktualisierung am 13.05.2020
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