Mobbing am Arbeitsplatz – So können Sie sich erfolgreich wehren!

Aktuellen Studien zu Folge hat jeder achte Arbeitnehmer in Deutschland schon mal Mobbing am Arbeitsplatz erlebt. Doch was versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz? Woran erkennt man es? Wie können sich Arbeitnehmer in der Mobbing-Falle erfolgreich wehren? Wann steht ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu? Und welche Pflichten treffen den Arbeitgeber?
- Das sollten Sie über Mobbing am Arbeitsplatz wissen
- So erkennen Sie Mobbing – typische Merkmale
- In der Mobbing-Falle – und jetzt?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Mobbing am Arbeitsplatz?
- Welche Rechte haben Mobbing-Opfer?
- Gibt es eine Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Mobbing?
- Mobbing am Arbeitsplatz – ein Fall fürs Strafrecht?
- Weitere Artikel zum Thema Mobbing
- Anwalt für Arbeitsrecht oder Strafrecht konsultieren?
- Häufige Fragen und Antworten zu Mobbing
Das sollten Sie über Mobbing am Arbeitsplatz wissen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing jedes systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Beim Mobbing findet eine gezielte systematische dauerhafte Ausgrenzung eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz statt.
Damit ist auch klar, dass nicht jeder Konflikt im Arbeitsleben gleich als Mobbing zu bewerten ist. Sachbezogene Kritik vom Chef oder von Kollegen ist kein Mobbing. Ebenso wenig ein rauer Ton in der Abteilung, entschied das Landgericht München I (Aktenzeichen 15 O 25369/04). Auch eine berechtigte Abmahnung stellt kein Mobbing dar, so etwa das Arbeitsgericht Wuppertal (Aktenzeichen 6 Ca 3382/11). Ebenso wenig ist die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft kein Fall von Mobbing, entschied das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 44 Ca 8580/18). Menschen mit ostdeutscher Herkunft seinen weder Mitglieder einer ethnischen Gruppe noch Träger einer einheitlichen Weltanschauung, so die Begründung des Gerichts.
Erkrankungen aufgrund von Mobbing werden nicht als Berufskrankheit anerkannt, weil es keine Erkenntnisse darüber gibt, dass bestimmte Berufsgruppen mehr Mobbing ausgesetzt sind als der übrige Teil der Bevölkerung. Mobbing kann auch nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden, da keine gesundheitliche Einwirkung während einer Arbeitsschicht gegeben sei, so das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 3 U 199/11). Es besteht für den Betroffenen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Mobbing allerdings ein Anspruch auf Krankentagegeld, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 137/10).
Übrigens: Auch wenn im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche vereinbart wurde, betrifft das nicht die Ansprüche eines Arbeitnehmers wegen Mobbings, entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 8 AZR 709/06).
Prüfen Sie anhand unserer Checkliste selbst, ob Sie Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
So erkennen Sie Mobbing – typische Merkmale
Ob es sich bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz um normale Auseinandersetzungen handelt, oder ob man schon von Mobbing sprechen kann, erkennen Sie typischerweise an folgenden Merkmalen:Angriffe richten sich immer gegen einen Arbeitnehmer
Ein bestimmter Arbeitnehmer wird grundlos spontan schikaniert.Angriffe finden dauerhaft statt
Arbeitnehmer sind Schikanen am Arbeitsplatz ständig ausgesetzt und nicht nur ab und zu vereinzelt.Angriffe erfolgen systematisch
Die Angriffe beabsichtigen den Arbeitnehmer psychisch zu verletzen oder ihn zur Kündigung zu bewegen.In der Mobbing-Falle – und jetzt?
Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz von Kollegen oder vom Chef systematisch schikaniert werden, sollten folgendermaßen vorgehen:Ziehen Sie sich nicht zurück!
Isolieren Sie sich nicht im Unternehmen und warten Sie bei Schikane am Arbeitsplatz nicht zu lange ab. Je schneller Sie den Angriffen etwas entgegensetzen, desto schneller ist ihr Problem gelöst.Mobbing-Tagebuch führen!
Führen Sie über alle Mobbing-Vorfälle im Job ein Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und Handlung. Dies dient Ihnen in erster Linie zu Beweiszwecken bei möglichen juristischen Auseinandersetzungen, aber auch um Muster zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten.Betriebsrat/Kollegen einweihen!
Suchen Sie sich einen Kollegen, dem Sie im Unternehmen vertrauen und teilen Sie ihm Ihre Situation mit. Rückhalt von nicht beteiligten Kollegen hilft in Mobbing-Situationen. Suchen Sie auch die Unterstützung des Betriebsrats. Hier wird es im Zweifel bereits Erfahrungen mit Mobbing am Arbeitsplatz und Lösungsmodellen geben.Beratungsstelle aufsuchen!
Es gibt zahlreiche Beratungsstellen für Mobbing am Arbeitsplatz. Scheuen Sie sich nicht Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier sitzen Experten, die ihr Mobbing-Problem professionell lösen können und Ihnen zeigen wie Sie mit Ihrem eigenen Verhalten die Mobbing-Situation steuern können.Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren!
Ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß, wie Sie den Mobbing-Attacken schnell und effektiv ein Ende setzen. Er berät Sie hinsichtlich Ihrer Rechte am Arbeitsplatz und wer seine Rechte kennt, tritt mit einem größeren Selbstbewusstsein auf. Nehmen Sie die Hilfe eines Rechtsexperten in Anspruch, um Ihre Rechte am Arbeitsplatz schnell und nachhaltig durchzusetzen.Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Welche Rechte haben Mobbing-Opfer?
Des Weiteren können Sie vom Arbeitgeber Beseitigung und Unterlassung der Schikane verlangen und gerichtlich durchsetzen. Einen Anspruch darauf, dass dem Mobber gekündigt wird, haben Betroffene allerdings nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 8 AZR 593/06).
Unternimmt der Arbeitgeber trotz Aufforderung nichts, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung unter Angabe von Gründen so lange verweigern, bis der Arbeitgeber Abhilfe schafft.
Mobbing-Opfer haben zudem die Möglichkeit Schadensersatz und Schmerzensgeld von Täter und ggfs. vom Arbeitgeber einzuklagen. Die Beweislast für das Mobbing und seine Folgen liegt beim Arbeitnehmer.
So erhielt eine Mitarbeiterin des Europäischen Parlaments aufgrund eines sehr rauen Umgangstons zwischen ihr und ihrer Vorgesetzten ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro vom Gericht der Europäischen Union (Aktenzeichen T-275/17 und T-377/17) zugesprochen.
Die Mobbing-Klage einer Mitarbeiterin der Stadt Düsseldorf auf Schadensersatz in Höhe von 893.000 Euro lehnte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 17 Sa 602/12) ab. Im Verhalten des Vorgesetzen waren keine schikanösen Tendenzen oder andere Anhaltspunkte für Mobbing ersichtlich.
Gibt es eine Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Mobbing?
Während das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 5 Sa 525/11) noch entschied, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings nach zweijährigen Abwarten des Betroffenen verwirkt ist, entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 8 AZR 838/13), dass ein Mobbing-Opfer drei Jahre Zeit hat eine Klage zu erheben. Die Frist beginnt mit der letzten Mobbing-Aktion zu laufen.
Mobbing am Arbeitsplatz – ein Fall fürs Strafrecht?
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Anwalt für Arbeitsrecht oder Strafrecht konsultieren?

Kompetente Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht Bei Mobbing am Arbeitsplatz wenden Sie sich frühzeitig vertrauensvoll an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Er kann aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und Erfahrung sicher einschätzen, wann strafrechtliche Aspekte wichtig werden und welche Schritte dann zu gehen sind. Zögern Sie nicht zu lange. Jetzt hier klicken und Anwaltssuche starten.
Häufige Fragen und Antworten zu Mobbing
Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen die Mobbing-Opfern schnelle und kompetent Hilfe anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Betroffenen ihre Rechte schnelle und effektiv durchzusetzen.
+ Wie Mobbing beweisen?
Die Beweislast für Mobbing liegt beim Arbeitnehmer. Ein hilfreiches Beweismittel ist ein Mobbing-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und Handlung.
+ Mobbing am Arbeitsplatz - was tun?
Sich schnell mit professioneller Hilfe zur Wehr setzen. Mobbing am Arbeitsplatz kann in der Regel nicht ausgesessen werden und bedarf professioneller Unterstützung.
+ Wo Mobbing anzeigen?
Erfüllen einzelne Mobbing-Handlung Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung, sexuelle Belästigung etc. kann eine Strafanzeige bei den Ermittlungsbehörden gestellt werden.
erstmals veröffentlicht am 25.02.2019, letzte Aktualisierung am 02.03.2021
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