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Rechtsanwälte für Kaufrecht in Krefeld auf Anwaltssuche finden

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Vertragsverhandlung im Autohaus
Vertragsverhandlung im Autohaus ©freepik - mko

Kaufen und das Kaufrecht

Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Trotzdem gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Manchmal werden ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig, wie beim Immobilienkauf zum Beispiel.

Pflichten für Käufer und Verkäufer

Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Das bedeutet nichts anderes als dass der Verkäufer die Ware dem Kunden übergibt und mit der Ware auch der Eigentumsanspruch auf den Kunden übergeht. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Bei einem neuen Produkt trägt das Unternehmen sogar zwei Jahre Gewährleistung.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Dem Käufer stehen bei Feststellen eines Mangels mehrere Optionen offen. Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Das Gesetz schützt aber auch den Verkäufer. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.

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