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Überblick über das Kaufrecht
Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Ein Immobilienkauf unterliegt zusätzlichen Regelungen.
Rechte und Pflichten kurz erläutert
Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Bedingung muß eine mängelfreie Ware sein. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Ein Händler kann diese Gewährleistung bestenfalls auf minimal ein Jahr verkürzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Die Mängelrüge und das Recht
Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Oder man wünscht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.