Anwalt Medizinrecht Ingolstadt
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat am 01.03.2016 eine Entscheidung veröffentlicht, die Ärzte aufhorchen lassen sollte: Die Richter des höchsten deutschen Zivilgerichts urteilten, dass die Betreiber von Bewertungsportalen (im konkreten Fall www.jameda.de) sorgfältig prüfen müssen, ob die einen Arzt bewertende, anonyme Person tatsächlich bei diesem in Behandlung war. Kommt das Portal dieser Anforderung nicht nach, so kann der Arzt die Löschung der negativen Bewertung verlangen (Az.: VI ZR 34/15).





Hierzulande werden jährlich zirka eine halbe Million Schönheits-Operationen durchgeführt. Und Brustvergrößerung, schlanke Beine oder ein straffer Po gelingen in den meisten Fällen auch. Kommt es aber zu Komplikationen, muss möglicherweise der Arzt haften.




