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Rechtsanwälte aus Kassel für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Kassel
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junge Frau streamt Musik ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Sich die Arbeit durch die Übernahme fremder AGBs zu erleichtern erscheint als Arbeitserleichterung. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Kassel

Die Abmahnung im Internet

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Häufig wird sogar von Abmahnwellen gesprochen oder auch von Abmahnanwälten. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Gibt es eine elterliche Haftung? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. In einem weiteren BGH Urteil werden Ehepartner von einer gegenseitigen Überwachung des Partner aber freigesprochen. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Internetrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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