Anwalt Zivilrecht Mannheim
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Anwaltskanzlei Heinz
Rechtsanwalt
Düsseldorfer Straße 35, 40667 Meerbusch
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB), Öffentliches Zugänglichmachen von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 2 StGB), Besitz-Verschaffen von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b II StGB)





Ob auf Facebook oder auf der Straße: Im Rahmen der Flüchtlingskrise lassen sich in Deutschland Menschen zu Äußerungen gegenüber Flüchtlingen und Ausländern hinreißen, die nicht nur beleidigend sind, sondern auch den strafrechtlichen Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.




