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Überblick über das Zivilrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen wie Firmengesellschaften werden vom Zivilrecht geregelt. Privates Recht ist vom öffentlichen Recht klar abgegrenzt Die Gesetzestexte findet man vor allem im BGB.
Was das Zivilrecht vom Strafrecht unterscheidet
Grundsätzlich basiert das Zivilrecht auf dem Grundsatz, dass jeder Bürger seinen freien Willen ausüben darf. Dieser freie Wille gestattet es ihr, mit anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen. Etwa durch einen abgeschlossenen Vertrag. Das Zivilrecht ist das Regelwerk, welches beide Privatpersonen, mit Abschluss eines Vertrages, dann einzuhalten haben. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat regelt dann das öffentliche Recht.
Hier ein Beispiel
Ein Beispiel wäre etwa wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson Geld leiht. Dieser bleibt aber das Geld schuldig. Muss man vor Gericht um sein Geld wieder zu bekommen, so ist in diesem Streit zwischen zwei Privatpersonen ganz klar das Zivilrecht anzuwenden. Das öffentliche Recht hingegen wird bemüht, wenn die Schulden dem Staat gegenüber bestehen. Wenn etwa eine Verwaltungsbehörde oder das Finanzamt Forderungen an eine Privatperson hat. Klassisches Beispiel ist hier natürlich eine Steuerschuld.
Die vielen Fachrichtungen des Privatrechts
Im Privatrecht gibt es sehr viele Sparten. Deshalb sind Anwälte des Zivilrechts meist auf ein- oder zwei Fachgebiete spezialisiert. Beispiele sind das Reiserecht, das Internetrecht, das Handelsrecht, das Arbeitsrecht, das Versicherungsrecht das Grundstücksrecht "sensiblere" Rechtsbereiche wie das Familienrecht und das Erbrecht, geregelt im 4. und 5. Teil des BGB. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Unser Rat: schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Zivilrecht in Osnabrück.