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Einen Anwalt für Baurecht in Mainz Bretzenheim-Oberstadt finden

Anwälte für Baurecht, die im Umkreis von Mainz Bretzenheim-Oberstadt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Günther Krug

Lanzelhohl 47, 55128 Mainz
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefanie Theis

Haifa-Allee 38, 55128 Mainz
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Paul-Joachim Arens

Markt 31, 55116 Mainz
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Baur

Walpodenstraße 19, 55116 Mainz
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Großmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Walpodenstraße 19, 55116 Mainz
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Reinheimer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tobias Ebersberger

Hindemithstraße 29, 55127 Mainz
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wirth

Eisenacher Straße 2, 55129 Mainz
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Klepsch

Adolfsallee 55, 65185 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Krumb

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538
Bahnhofstraße 38, 65185 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Kramicz

Haßlocher Straße 18, 65428 Rüsselsheim am Main
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Wenzel

Kuhweg 3, 55218 Ingelheim am Rhein
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Volker Giere

Im Klemenacker 18, 65346 Eltville am Rhein
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Hannes

Hauptstraße 46, 65375 Oestrich-Winkel
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Albert Schuh

Mittelheimer Straße 19, 65232 Taunusstein
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Baurecht

Infos zu Anwälte Baurecht in Mainz Bretzenheim-Oberstadt
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Mainz Bretzenheim-Oberstadt.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Mainz Bretzenheim-Oberstadt über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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