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Rechtsanwalt für Kaufrecht in Friedrichshafen

Rechtsanwalt Johannes Brugger Friedrichshafen
Rechtsanwalt Johannes Brugger
Brugger Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Ernst-Lehmann-Straße 26, 88045 Friedrichshafen
07541 - 9236-0
Kontaktformular

Johannes Brugger, Ihr Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Friedrichshafen. Bei der Beratung und Betreuung von Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsrechts setzt unsere Kanzlei auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Um Sie in Ihren Entscheidungsprozessen begleiten zu können, bringen wir neben fundierter juristischer Kenntnisse auch bedeutende Erfahrung aus Aufsichtsratstätigkeiten sowie ehrenamtlichem Engagement in der Politik mit ein. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! Meine Kompetenzen. Seitdem ich im Jahre 1981 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, bin ich als Partner der heute unter der Bezeichnung Brugger & Partner geführten Kanzlei tätig. Unser Fokus liegt dabei seit jeher auf der Beratung in zivilrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Als Fachanwalt betreue ich hierbei das Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht. Meine Schwerpunkte sind darüber hinaus insbesondere das Vertragsrecht und Produkthaftungsrecht. Neben der anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich viele Jahre im Stadtrat von Friedrichshafen engagiert, seit 2014 bin ich zudem Mitglied des Aufsichtsrates der ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Friedrichshafen
Konzeptbild Onlineeinkauf mit kleinen Einkaufstüten
Konzeptbild Onlineeinkauf mit kleinen Einkaufstüten ©freepik - mko

Überblick über das Kaufrecht

Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Zusammen mit weiteren allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen regelt das Kaufrecht, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.

Rechte und Pflichten

Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer hat die Pflicht die Ware an den Käufer zu übergeben und damit auch das Eigentum an ihn zu übertragen. Die Bedingung muß eine mängelfreie Ware sein. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Das Recht auf Mängelrüge

Ein Mangel an einer Sache kann z.B. eine Falschlieferung sein, oder ein verdorbener, beschädigter Artikel, oder er besitzt einfach eine zugesagte Eigenschaft nicht. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.

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