Anwaltssuche für Sozialhilferecht in Darmstadt
Rossmann Gromes Püchner
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Elisabethenstraße 29, 64283 Darmstadt
Stefani Gromes – Ihre Fachanwältin für Sozialrecht bei ${name1} in Darmstadt. Sie haben einen Konflikt mit einer Ihrer gesetzlichen Versicherungen? Sie haben Fragen zur sozialen Förderung wie zum Beispiel Kinder- und Elterngeld oder BaföG? Sie möchten sich bezüglich des Behindertenrechts juristisch informieren und beraten lassen? Dann sind Sie bei mir richtig! Meine Kompetenzen als Anwältin und Fachanwältin. Ich schloss mein Studium der Rechtswissenschaften 1997 an der Landgraf-Philipps-Universität Marburg mit dem Schwerpunkt Familienrecht ab. Bereits als Referendarin arbeitete ich in einer familienrechtsorientierten Kanzlei, wodurch ich maßgebliche Erfahrungen im Bereich des Familienrechts sammeln konnte. Seit 2004 bin ich als Fachanwältin für Sozialrecht in unserer Kanzlei tätig. Darüber hinaus betreue ich Sie gerne auch im Familien- sowie im Arbeitsrecht. Meine Tätigkeitsfelder im Sozialrecht. Sozialrechtliche Fragen können für die Beteiligten sehr schnell existentiellen Charakter annehmen. Als Rechtsvertreterin biete ich meinen Mandanten Verständnis für ihre Sitiuation, untertstütze sie aber auch mit umfassendem Wissen, das ich ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Was findet man im Sozialrecht? Soziale Vorsorge: Damit sind die gesetzlichen Versicherungen gemeint, also gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Sozialrecht. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Anwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Sozialrecht in Ihrer Region. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat, so ist man bei einem Anwalt für Sozialhilferecht bestens aufgehoben.