Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialhilferecht in Gera finden

Dirk Birner, Ihr Anwalt für Familienrecht in Gera. Benötigen Sie einen Rat in familienrechtlichen Angelegenheiten? Dann stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Gera jeder Zeit zur Verfügung. Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich auf das Familienrecht spezialisiert. Ich berate Sie jedoch auch gern auf den Gebieten Sozialrecht, Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht sowie Asylrecht. Zögern Sie bitte nicht, mir all Ihre Fragen zu stellen. Meine Arbeitsweise. Zunächst nehmen Sie unverbindlich und kostenfrei Kontakt zu mir auf. Dann vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Hier haben wir ausreichend Zeit ausführlich über Ihr rechtliches Anliegen und dessen Lösungswege zu sprechen. Über die anfallenden Kosten informiere ich Sie selbstverständlich im Voraus. Für den Fall, dass sie rechtsschutzversichert sein sollten, prüfe ich gern die Kostenübernahme für Sie. Meine Spezialisierung auf Familienrecht. Im Familienrecht sind nicht nur juristisches Fachwissen und taktisches Verhandlungsgeschick erforderlich, sondern auch das notwendige Einfühlungsvermögen in die Situation des ...mehr
Sozialrecht kurzgefasst
Das Sozialrecht ist in drei Sparten unterteilbar. Das Sozialrecht befasst sich unter anderem mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Das alles ist im Sozialrecht geregelt Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Gegend. Näheres zur Sozialhilfe Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.
Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?
Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Seine restlichen Gebühren kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.