Anwalt für Sozialhilferecht in Hamburg Wandsbek
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Claus-Ferck-Straße 1b, 22359 Hamburg
Lenore Paschen, Ihre Fachanwältin für Sozialrecht in Hamburg. Ich begrüße Sie herzlichst auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Sind Sie Leistungsempfänger von Sozialleistungen und brauchen juristischen Beistand? Als Fachanwältin für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten! Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Sozialrecht. Seit 1994 bin ich als Rechtsanwältin tätig und führe meine eigene Kanzlei im schönen Hamburg. In über 20 Jahren Berufsausübung habe ich mich insbesondere auf das Rechtsgebiet Sozialrecht spezialisiert. Zur weiteren Vertiefung meiner juristischen Kenntnisse absolvierte ich außerdem erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht und bin befugt, den Titel "Fachanwältin für Sozialrecht" zu führen. Bis heute kenne ich keine berufliche Routine. Ich setze mich nach wie vor voller Leidenschaft und unermüdlich für die Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten ein. Wie ich arbeite und was Sie von mir erwarten können. Ich möchte Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, mir in einem persönlichen Gespräch Ihre Sorgen und Fragen anzuvertrauen. ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Wann braucht man das Sozialrecht? Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Das alles ist im Sozialrecht geregelt Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt für Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Näheres zur Sozialhilfe Aus dem Bundessozialhilfegesetz wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe
Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.
Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so seine Gebühren von der Staatskasse begleichen lassen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes in einer sozialhilferechtlichen Sache, so ist ein Anwalt für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich.

