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Kategorie: Anwalt Steuerrecht , 16.01.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1127 mal gelesen)

Neue Grundsteuer: Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen müssen!

Neue Grundsteuer: Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen müssen! © freepik - mko

Zur Berechnung der neuen Grundsteuer müssen bis zum 31. Januar 2023 Millionen Immobilieneigentümer in Deutschland eine Art zweite Steuererklärung abgeben: die Feststellungserklärung zur Berechnung der Grundsteuer. Wen betrifft die neue Grundsteuer? Welche Angaben muss man in der Grundsteuer-Erklärung machen? In welcher Form muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden? Was tun, wenn man die Abgabefrist nicht einhalten kann? Und was droht, wenn man die Grundsteuer-Erklärung zu spät oder gar nicht abgibt?

Was ist eine Grundsteuer?


Die Grundsteuer ist an vorhandenen Grundbesitz geknüpft und wird von Immobilieneigentümern bezahlt. Erhoben wird sie von der Kommune, in der sich die Immobilie befindet, und ist im Grundbesitzabgabebescheid enthalten, den man jährlich von der Kommune erhält. Die Basis zur Berechnung der Grundsteuer ist der jeweilige Wert der Immobilie.

Was ändert sich mit der neuen Grundsteuer?


Mit Stichtag 1. Januar 2022 wird der Grundbesitz in Deutschland für die Erhebung der Grundsteuer neu bewertet. Damit verliert der bisher geltende Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Der neue Grundsteuerwert wird vom Finanzamt mit Hilfe einer Feststellungserklärung ermittelt, die alle Immobilienbesitzer abgeben müssen.

Auf Grundlage der abgegebenen Feststellungserklärung erlässt das Finanzamt dann zwei Bescheide: einen Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 und einen Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025. Auf der Basis des Grundsteuermessbescheids setzt die Kommune dann die Grundsteuer fest.

Betrifft mich die neue Grundsteuer?


Die neue Grundsteuer betrifft zunächst die Eigentümer einer Immobilie, egal ob sie eine Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück besitzen.

Da die Grundsteuer bei vermieteten Wohnungen auf die Mieter umgelegt werden kann, sind auch die Mieter von der neuen Grundsteuer betroffen.

Welche Angaben muss ich bei der Grundsteuer-Erklärung machen?


Für die Berechnung der Grundsteuer fragt das Finanzamt Angaben zur Immobilie oder zum Grundstück ab. Das sind etwa die Flurnummer, Gemarkungsnummer, amtliche Flächen, Wohnflächen, Gebäudeart, Baujahr und Bodenrichtwerte. Da die Berechnungsmodelle ja nach Bundesland unterschiedlich sind, sind auch die Angaben, die Immobilieneigentümer machen müssen, nicht einheitlich. Alle wichtigen Regelungen der Länder zur neuen Grundsteuer finden Sie unter grundsteuer.de.

Wichtig zu wissen: Immobilieneigentümer sind verpflichtet die geforderten Angaben gegenüber dem Finanzamt in der Grundsteuer-Erklärung abzugeben.

In welcher Form muss ich die Grundsteuer-Erklärung abgeben?


Die Grundsteuer-Erklärung ist zwingend elektronisch beim zuständigen Finanzamt über die Steuer-Onlineplattform „Mein ELSTER“ abzugeben. Immobilienbesitzer, die noch kein Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ haben, müssen sich dort kostenfrei registrieren. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.

Bis wann muss ich die Grundsteuer-Erklärung abgeben?


Ab dem 1. Juli 2022 haben Grundstückseigentümern die Möglichkeit ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.

Was muss ich tun, wenn ich die Abgabefrist nicht einhalten kann?


Wer es nicht schafft bis zum 31. Januar 2023 seine Grundsteuer-Erklärung abzugeben, hat nur die Möglichkeit eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dabei sollte nachvollziehbar dargelegt werden, aus welchen Gründen die Abgabefrist nicht eingehalten werden kann. Einen Anspruch auf eine Fristverlängerung gibt es nicht. Jedes Finanzamt entscheidet im Einzelfall.

Was passiert, wenn ich zu spät oder keine Grundsteuer-Erklärung abgebe?


Kommt ein Immobilieneigentümer seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nicht oder nicht fristgerecht nach, kann das Finanzamt Sanktionen in Form von Säumniszuschlägen verhängen. Dieser Zuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro. Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung bleibt trotzdem bestehen. Wird der Säumniszuschlag nicht bezahlt, kann das Finanzamt Bußgelder von bis zu 25.000 Euro einfordern.

Des weiteren droht bei Nichtabgabe der Grundsteuer-Erklärung eine Schätzung durch das Finanzamt.

Ab wann wird die neue Grundsteuer fällig?


Die neue Grundsteuer muss von allen Immobilieneigentümern ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. Dann tritt das neue Grundsteuer-Reformgesetz in Kraft.

Zahle ich auf jeden Fall mehr Grundsteuer nach der Grundsteuerreform?


Es lässt sich nicht pauschal beantworten, ob jeder Immobilieneigentümer nach der Grundsteuerreform mehr Grundsteuer zahlt. Ziel der Grundsteuerreform ist, dass diese Steuer auch in Zukunft werteorientiert erhoben wird. Experten gehen davon aus, dass in gefragten Metropolen die Grundsteuer steigen und in strukturschwachen Gegenden die Grundsteuer hingegen sinken wird.


erstmals veröffentlicht am 03.06.2022, letzte Aktualisierung am 16.01.2023

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