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Rechtlicher Überblick zur Gewerbesteuer

Letzte Aktualisierung am 2016-08-04 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Gewerbesteuer hat direkt lokale Auswirkungen

Was mit den Steuern geschieht, die der Staat einnimmt, ist nicht so leicht zu verstehen. "Der Staat" ist weit weg, sitzt in der Bundeshauptstadt und trifft Entscheidungen, deren Auswirkungen man zwar zu spüren bekommt (gerade wenn es um die Steuern geht), deren Erfolge man aber kaum sieht. Es gibt allerdings Steuerarten, die nicht erst in den großen Staatstopf wandern um dann von dort aus wieder an Länder, Kommunen und den Bund umverteilt zu werden. Steuerarten wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer usw. werden direkt durch die Kommunen erhoben; sie werden daher auch als Gemeindesteuern / Kommunalsteuern bezeichnet. Wer z.B. Gewerbesteuern zahlt, kann direkt in seiner Nähe sehen, was damit geschieht.

Gewerbesteuer: Sinn und Hintergrund

Mit der GewSt (Gewerbesteuer) wird die Ertragskraft eines Unternehmens besteuert. Ausschlaggebend für ihre Höhe ist (neben anderen Faktoren) der jährlich erzielte Gewerbeertrag (der steuerlich ermittelte Gewinn) des Unternehmens. Ist der hoch, fällt entsprechend mehr Gewerbesteuer an. Wie über jede andere Steuer auch, kann man sich über die Gewerbesteuer trefflich streiten. Ihre Hintergrundidee ist jedoch einsichtig: Nach dem Äquivalenzprinzip profitieren Unternehmen von der Infrastruktur, die eine Kommune bietet (Gewerbeflächen und deren Erschließung, Anbindung an ein Schienennetz, gut ausgebaute Straßen, Autobahnanbindung). Mit der Gewerbesteuer sollen Unternehmen am Erhalt (und am Ausbau) dieser Infrastruktur angemessen beteiligt werden. Verständlich, dass Kommunen sehr gerne Gewerbegebiete ausweisen und dort Unternehmen und Gewerbetreibende ansiedeln möchten.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Jeder Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt, der handelt, ein Handwerk führt, Dienstleistungen anbietet oder einen Industriebetrieb besitzt, ist gewerbesteuerpflichtig, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Das gilt für Einzelunternehmen, für Personengesellschaften, für Kapitalgesellschaften. NICHT gewerbesteuerpflichtig sind dagegen alle freien Berufe, also selbstständige Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten usw. Bisweilen ist es strittig, ob ein Beruf zu den freien Berufen zu zählen ist oder nicht. Dieser Streit ist in aller Regel direkt mit der Kommune auszufechten.

Wie die Gewerbesteuer ermittelt wird

Die Ermittlung der Gewerbesteuer ist nicht ganz leicht; Grundmessgröße ist der steuerlich ermittelte Gewinn eines Unternehmens. Von ihm können (steuermindernd) unterschiedliche Beträge abgezogen werden (z.B. steuerlich abzugsfähige Ausgaben wie Betriebsausgaben usw). Dann wird noch der Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR in Abzug gebracht (nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften). Was übrig bleibt, wird mit dem bundesweit einheitlichen Gewerbesteuersatz von 3,5% multipliziert. Das Tüpfelchen auf dem i: Das Ergebnis ist nun noch mit dem von der Kommune individuell festgelegten Gewerbesteuer-Hebesatz zu ermitteln. Der kann allerdings von Kommune zu Kommune deutlich schwanken. Große Städte schlagen in der Regel ordentlich zu und legen Hebesätze über 400 % fest. In vielen ländlichen Gegenden sinken die Hebesätze dagegen bis hinunter auf 200 %. Für manchen Unternehmer oder Gewerbetreibenden ist es durchaus eine Überlegung wert, eine Standortentscheidung unter anderem auch am lokalen Gewerbesteuer-Hebesatz zu orientieren.

Freibetrag für kleinere Unternehmen und Selbständige

Für kleinere Unternehmen wäre die Gewerbesteuer neben allen anderen Steuern in voller Höhe nur schwer zu verkraften. Der Gesetzgeber gewährt daher einen Freibetrag. Kleine Unternehmen und Selbständige können die bis zu einem Hebesatz von 380 % entrichtete Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen und erhalten den entsprechenden Betrag über die Steuererklärung wieder zurück. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen - und von Experimenten in Steuerrechts-Angelegenheiten ist dringend abzuraten. Lassen Sie sich am besten gleich von einem Fachmann beraten. Kontaktieren Sie jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
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