Rechtsanwalt für Sozialhilferecht in Hannover Nordost
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover
Kai Michael Dietrich, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht in Hannover. Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt stelle ich Ihnen gerne meine Hilfe zur Verfügung. Ob bei Fragen zur Sozialhilfe und Sozialversicherung oder bei Komplikationen im Schulrecht und Hochschulrecht – aber auch in allen anderen rechtlichen Fragen bin ich Ihr kompetenter Partner. Durch eine umfangreiche Beratung werden wir gemeinsam an einer Strategie arbeiten und zu einer Lösung gelangen. Schreiben Sie mir gern über das Kontaktformular! Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Durch meine Schwerpunkte habe ich mich sehr früh auf ein paar Rechtsgebiete konzentriert, deren jeweilige Besonderheiten und Entwicklungen in der Rechtsprechung mir daher sehr vertraut sind. Mit diesem Wissen bin ich in der Lage, bei jedem meiner Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung durchzuführen. Durch die Zusatzausbildung des Fachanwalts in zwei meiner Schwerpunktbereichen habe ich meine Kenntnisse zusätzlich vertieft und weitere Praxiserfahrung erlangt, sodass ich im ...mehr
Überblick über das Sozialrecht
Was findet man im Sozialrecht? Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil der zum Sozialrecht gehört. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Um all diese Themen zu regeln gibt es das Sozialrecht. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt für Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet näher erläutern. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.
Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe
Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr zu entrichten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis eine wichtige Stütze, wenn man in einer schwierigen Situation das Sozialrecht betreffend Rat und Beistand braucht.