Schenkung: Was gilt für Widerruf und Rückforderung?
Schön verpacktes Geschenk wird einer Frau überreicht © freepik - mko
Ob Geld, Grundstück oder Auto: Eine Schenkung gilt grundsätzlich als Ausdruck von Großzügigkeit, doch was passiert, wenn sich die Umstände ändern? Viele Schenker fragen sich im Nachhinein, ob und unter welchen Voraussetzungen sie eine Schenkung widerrufen oder zurückfordern können. In welchen Fällen kann eine Schenkung widerrufen und wann kann sie nicht mehr zurückgefordert werden?
- Was versteht man unter einer Schenkung?
- Wer darf keine Schenkungen annehmen?
- Muss eine Schenkung schriftlich festgehalten werden?
- Kann eine Schenkung vorbeugend abgesichert werden?
- Wann kann eine Schenkung nicht mehr zurückgefordert werden?
- Und in welchen Fällen kann man eine Schenkung widerrufen?
- Wie muss man eine Schenkung widerrufen?
- Welche Folgen hat der Widerruf einer Schenkung?
- Wie lange können Dritte eine Schenkung anfechten?
- Wann wird eine Schenkungssteuer fällig?
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Was versteht man unter einer Schenkung?
Was unter einer Schenkung zu verstehen ist, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert: Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung, mit der jemand aus seinem Vermögen eine andere Person bereichert. Typische Beispiele sind Geldgeschenke, Immobilienübertragungen oder wertvolle Sachgegenstände.
Es gibt verschiedene Arten der Schenkung, etwa die Handschenkung, Schenkung mit Auflagen, Gemischte Schenkung und die Schenkung auf den Todesfall.
Bei der Handschenkung überreicht der Schenker dem Beschenkten das Geschenk sofort. Hier ist keine notarielle Beglaubigung notwendig, da Schenkung und Erfüllung in einem Akt zusammenfallen.
Bei der Schenkung mit Auflagen ist an die Schenkung eine bestimmte Handlung des Beschenkten geknüpft, die er für den Erhalt der Schenkung erfüllen muss.
Die gemischte Schenkung bedeutet, dass ein Teil der Schenkung unentgeltlich und ein anderer Teil der Schenkung entgeltlich erfolgt. Dies ist etwa der Fall ein wertvoller Gegenstand an ein Familienmitglied oder einen Freund weit unter Wert verkauft wird.
Schenkungen auf den Todesfall sollen erst mit dem Tod des Schenkers erfüllt werden.
Wer darf keine Schenkungen annehmen?
Nicht jede Schenkung ist rechtlich erlaubt. In bestimmten Situationen greift ein sogenanntes Schenkungsverbot. Es soll verhindern, dass Personen durch Abhängigkeit, Einfluss oder besondere Machtverhältnisse unangemessen begünstigt werden. Ziel ist der Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen sowie die Wahrung von Neutralität und Fairness in sensiblen Lebens- oder Berufsbereichen.
So dürfen Personen, die andere rechtlich betreuen oder pflegen, von diesen keine Schenkungen annehmen, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Das betrifft etwa rechtliche Betreuer, Pflegekräfte oder Heim- oder Betreuungspersonal.
Auch andere Berufsgruppen wie Richter, Notare, Beamte und Anwälte in konkreten Mandatsverhältnissen sind vom Schenkungsverbot betroffen. Hier gilt: Geschenke im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind regelmäßig verboten oder stark eingeschränkt, selbst dann, wenn sie „freiwillig“ erfolgen.
Für gesetzliche Vertreter, wie etwa Eltern von minderjährigen Kindern besteht ebenfalls ein Schenkungsverbot für das Vermögen der Vertretenen.
Wird gegen ein Schenkungsverbot verstoßen, hat das klare rechtliche Folgen. Die Schenkung ist unwirksam oder nichtig. Bereits übertragene Vermögenswerte können zurückgefordert werden. Zusätzlich drohen berufsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen. Ausnahmen vom Schenkungsverbot sind möglich, etwa bei geringfügigen Gelegenheitsgeschenken, wie Blumen oder kleine Aufmerksamkeiten. Entscheidend sind der Wert des Geschenks, der Zeitpunkt und das bestehende Abhängigkeitsverhältnis. Sobald ein Geschenk wirtschaftlich relevant ist, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Muss eine Schenkung schriftlich festgehalten werden?
Ein schriftlicher Schenkungsvertrag ist nicht zwingend notwendig, damit eine Schenkung wirksam ist. Er ist aber gerade bei größeren Geschenken anzuraten, um etwaigen späteren Konflikten vorzubeugen. Notwendig ist der schriftliche Schenkungsvertrag wenn Immobilien verschenkt werden sollen.
Eine Formvorschrift gibt es aber laut Bürgerlichem Recht für das Schenkungsversprechen. Es muss von einem Notar beglaubigt werden. Wird dieses Formerfordernis nicht eingehalten, ist die Schenkung unwirksam. Der Verstoß gegen die Formvorschrift kann allerdings dadurch geheilt werden, dass der Schenker seine Schenkung später vollzieht.
Kann eine Schenkung vorbeugend abgesichert werden?
Ja, eine Schenkung kann vorbeugend abgesichert werden und das ist auch dringend zu empfehlen. Möglich sind etwa Rückforderungsklauseln im Schenkungsvertrag, Widerrufsvorbehalte für bestimmte Lebenslagen und das Absichern von Rückforderungsklauseln in notariellen Verträgen, vor allem bei Immobilien. Eine rechtssichere Gestaltung schützt beide Seiten vor späteren Konflikten.
Wann kann eine Schenkung nicht mehr zurückgefordert werden?
Ist eine Schenkung vollzogen, kann es sich der Schenker nicht einfach anders überlegen und sein Geschenk zurückfordern. Das Gesetz räumt dem Schenker nur in bestimmten Fällen die Möglichkeit ein, seine Schenkung zu widerrufen und sein Geschenk zurückzufordern.
Und in welchen Fällen kann man eine Schenkung widerrufen?
Es gibt Gründe, die den Schenker berechtigen seine Schenkung zu widerrufen. Dazu gehört etwa eine Verarmung oder Insolvenz des Schenkers oder des Beschenkten, der Nichtvollzug einer vereinbarten Auflage oder grober Undank des Beschenkten.
Widerruf wegen groben Undanks
Der häufigste Grund für den Widerruf ist der sog. grobe Undank. Dieser liegt vor, wenn der Beschenkte sich gegenüber dem Schenker einer schweren Verfehlung schuldig macht, etwa durchtätliche Angriffe, schwere Beleidigungen oder strafbare Handlungen gegen den Schenker oder nahe Angehörige. Er ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten seine Verfehlung verziehen hat.
Das Landgericht Coburg (LG) (Az.11 O 204/14) lehnte einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks im Fall eines mit Grundstücken beschenkten Sohnes, der seine Eltern angeblich beleidigt und sich nicht an die Schenkungsauflagen gehalten hat, ab. Das Gericht konnte keine objektive Verfehlung des Sohnes erkennen, die auf Undank hinweisen würde. Wer also eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen möchte, muss den groben Undank des Beschenkten auch nachweisen können.
Ein Widerruf wegen groben Undanks kann innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Verfehlung erklärt werden.
Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Ist der Schenker nach der Schenkung außerstande, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann er die Schenkung zurückfordern. Das betrifft insbesondere Pflegebedürftigkeit, Heimkosten oder fehlendes Einkommen oder Vermögen. Auch Sozialhilfeträger können in solchen Fällen Rückforderungsansprüche geltend machen.
Bei Insolvenz des Schenkers haben seine Gläubiger die Möglichkeit Schenkungen der letzten vier Jahre anzufechten und sie so der Insolvenzmasse zu zuführen. Bei Verarmung oder Insolvenz des Beschenkten hat der Schenker nur dann die Möglichkeit seine Schenkung aus der Insolvenzmasse zu ziehen, wenn er ein entsprechendes Rückforderungsrecht in einem Schenkungsvertrag geregelt hat.
Schenkung unter Auflagen oder Bedingungen
Wurde die Schenkung mit einer Auflage verbunden, etwa mit der Pflege des Schenkers oder einem Wohnrecht, kann eine Rückforderung möglich sein, wenn der Beschenkte diese nicht erfüllt.
Wie muss man eine Schenkung widerrufen?
Eine Schenkung widerrufen kann nur der Schenker selbst. Es gibt keine Formvorschrift für den Widerruf einer Schenkung. Der Widerruf kann also auch mündlich erklärt werden.
Wer eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen möchte, muss diesen Widerruf nicht ausdrücklich begründen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. X ZR 42/20) genügt es, wenn der Widerruf dem Beschenkten eindeutig erklärt wird. Der Schutz des Beschenkten wird laut Gericht dennoch gewahrt: Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren über die Rückforderung der Schenkung, muss der Schenker nachweisen, dass tatsächlich ein Fall von grobem Undank vorliegt. Erst in diesem Prozess wird also geprüft, ob der Widerruf rechtlich gerechtfertigt ist.
Welche Folgen hat der Widerruf einer Schenkung?
Ein wirksamer Widerruf einer Schenkung führt dazu, dass der Beschenkte sein Geschenk an den Schenker zurückgeben, bzw. übereignen, muss.
Wie lange können Dritte eine Schenkung anfechten?
Sind etwa Erben der Ansicht, dass eine Schenkung des Erblassers ungerechtfertigt war, haben sie 10 Jahre lang die Möglichkeit die Schenkung anzufechten. Die Frist beginnt mit dem Tag an zu laufen, an dem die Schenkung vollzogen wurde.
Wann wird eine Schenkungssteuer fällig?
Die Schenkungssteuer wird nach den gleichen Grundsätzen wie die Erbschaftssteuer erhoben. Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer wird sie zu Lebzeiten des Schenkers fällig. Schenkungssteuer zahlen muss, wer innerhalb von zehn Jahren Geschenke erhält, die den gültigen Freibetrag überschreiten. Der Freibetrag bestimmt sich je nach Verwandtschaftsgrad zum Schenker:
Ehepartner: bis 500.000 Euro
Kinder/ Stiefkinder/ Enkel (von verstorbenen Kindern): bis 400.000 Euro
Enkel: bis 200.000 Euro
Lebensgefährten/ Eltern/ Geschwister/ Großeltern/ Schwiegereltern/ Schwiegerkinder/ Nichten/ Neffen/ Freunde/ Geschäftspartner: bis 20.000 Euro
Wichtig: Ein Notar muss bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages die Vertragspartner auf die Verpflichtung zur Zahlung einer Schenkungssteuer aufmerksam machen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 U 58/09).
erstmals veröffentlicht am 16.04.2015, letzte Aktualisierung am 26.01.2026
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