Rechtsanwälte für Sozialhilferecht in Landshut auf Anwaltssuche finden
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Neustadt 530, 84028 Landshut
Bernhard Schwarzbauer, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht in Landshut. Sie stehen im Disput mit Ihrem Versicherer oder haben Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen? Ich kann Sie bei der Kommunikation mit den Behörden oder den Versicherern unterstützen und Ihnen helfen Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, dann können wir Ihr Anliegen in aller Ruhe besprechen. Worin liegen meine Kompetenzen im Sozial- und Versicherungsrecht?. Im Anschluss an meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1997 erfolgte der Eintritt in die renommierte Kanzlei in Landshut. Seitdem berate und vertrete ich Mandanten in den Bereichen des Sozial-, Versicherungs, Verkehrsunfalls-, und Verwaltungsrechts. Von Anfang an lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Sozialrecht, weshalb ich bereits seit 2000 den Titel Fachanwalt für Sozialrecht führen darf. 2007 folgten dann die Prüfungen zum Fachanwalt im Versicherungsrecht. Um diese Titel tragen zu dürfen und bestmögliche Beratung zu gewährleisten, nehme ich seither regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen ...mehr
Sozialrecht
Was beinhaltet das Sozialrecht? Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier von den meisten hinzugerechnet. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Anwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt für Sozialrecht. Näheres zur Sozialhilfe Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.
Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.
Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat, so ist man bei einem Anwalt für Sozialhilferecht bestens aufgehoben.