Anwälte für Sozialhilferecht in Schönefeld für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Mediator
Karl-Marx-Straße 214, 12055 Berlin
Christoph Wagner, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin. Ich berate und vertrete seit vielen Jahren Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in und um Berlin in allen rechtlichen Angelegenheiten. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen insbesondere auf dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht. Ich nehme mir dabei für jeden meiner Mandanten viel Zeit, damit ich stets eine kompetente und zuverlässige Rechtsberatung gewährleisten kann. Meine Kompetenzen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam leistete ich meinen Vorbereitungsdienst am Landgericht in Frankfurt ab. Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2003 engagiere ich mich in breit gefächerten Tätigkeitsfeldern. So war ich beispielsweise an diversen Universitäten als Leiter von Arbeitsgemeinschaften tätig und bin seit 2006 Geschäftsführer der Pro Inter Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft in Berlin-Neukölln. Da ich mich besonders auf das Sozialrecht spezialisiert habe, absolvierte ich in diesem Rechtsgebiet den Lehrgang zum Fachanwalt und bilde mich regelmäßig fort. Meine Arbeitsweise. Nachdem Sie telefonisch oder per Kontaktformular ...mehr
Überblick über das Sozialrecht
Was ist im Sozialrecht geregelt? Der Staat trifft soziale Vorsorge, indem er seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. Krankheitsfall, absichert, nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. All diese Dinge sind im Sozialrecht geregelt. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Anwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Stadt. Näheres zur Sozialhilfe Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Bei Ärger mit den Behörden könnte man gut den Rat eines Anwaltes benötigen. Dies wird durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat, so ist man bei einem Anwalt für Sozialhilferecht bestens aufgehoben.