SOS Mietschulden: Diese 9 Ratschläge können Dich retten!
besorgte Frau berechnet ihre Schulden © freepik - mko
Wer seine Miete nicht oder nicht pünktlich bezahlt, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses. Doch was sollten Mieter tun, wenn es zu Mietschulden gekommen ist? Wann erhalten säumige Mieter eine finanzielle Unterstützung vom Staat? Wie lässt sich eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückständen vermeiden? Und wann verjähren Mietschulden?
- 1. Prüfen Sie, ob Sie sich tatsächlich im Mietrückstand befinden!
- 2. Nehmen Sie bei Mietschulden Kontakt mit Ihrem Vermieter auf!
- 3. Fordern Sie bei Mietrückständen Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt!
- 4. Beantragen Sie bei Mietschulden Wohngeld!
- 5. Wenden Sie eine Kündigung des Mietverhältnisses ab!
- 6. In diesen Fällen darf der Vermieter bei Mietschulden nicht kündigen!
- 7. Prüfen Sie, ob die Mietschulden verjährt sind!
- 8. Machen Sie keine falschen Angaben zu Mietschulden bei der Mieter-Selbstauskunft!
- 9. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten!
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- Anwalt konsultieren - was ist zu beachten?
- Mietschulden - häufige Fragen
1. Prüfen Sie, ob Sie sich tatsächlich im Mietrückstand befinden!
2. Nehmen Sie bei Mietschulden Kontakt mit Ihrem Vermieter auf!
Wer sich mit Mietzahlungen im Rückstand befindet, sollte schnellst möglich ein Gespräch mit seinem Vermieter führen. Viele Vermieter kommen ihren Mietern mit Ratenzahlungen oder Mietaufschub entgegen, wenn der Mieter klar erkennen lässt, dass er in Zukunft seine Miete pünktlich bezahlen will und kann.3. Fordern Sie bei Mietrückständen Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt!
Das Jobcenter und auch das Sozialamt können helfen, wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann. Das Jobcenter ist zuständig für Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen oder einen Anspruch darauf haben. ALG II deckt den Lebensunterhalt sowie die angemessenen Wohnkosten, wie Miete und Nebenkosten, ab. Mietrückstände können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderbedarf übernommen werden. Das Sozialamt ist zuständig für Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder kein ALG II beziehen. Es übernimmt in besonderen Härtefällen die Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII gelten häufig nur als Darlehen, manchmal auch als Zuschuss. Um Unterstützung vom Jobcenter zu erhalten, muss der Antragsteller einen Nachweis über Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder vorlegen. Der Mietrückstand muss nachweislich nicht durch eigenes Verschulden entstanden sein, wie etwa durch plötzliche Arbeitslosigkeit. Die aktuelle Miete muss angemessen sein. Es gibt Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft, abhängig von Wohnort, Haushaltsgröße und Mietspiegel. Unterstützung vom Sozialamt erhalten Menschen mit keinen oder nur geringen Einkünften. Der Mietrückstand muss existenziell sein, das heißt, ohne staatliche Hilfe droht die Obdachlosigkeit. Der Antragsteller müssen auch nachweisen, dass kein anderer Anspruch auf Sozialleistungen, wie ALG II oder Wohngeld, besteht. In beiden Fällen wird die Unterstützung direkt an den Vermieter gezahlt, um Zwangsräumungen zu verhindern. Die Zahlung erfolgt oft als einmaliger Zuschuss oder als Darlehen zur Begleichung der Rückstände. Neben den Rückständen kann das Jobcenter oder Sozialamt laufende Miete und Nebenkosten übernehmen, solange die Hilfebedürftigkeit besteht.4. Beantragen Sie bei Mietschulden Wohngeld!
Viele Mieter fragen sich, ob sie bei Mietschulden Wohngeld beantragen können, um die Miete weiterhin zahlen zu können. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Art des Wohngeldes, Höhe der Schulden und Zeitpunkt der Antragstellung. Zunächst ist klar zustellen, dass Wohngeld eine staatliche Leistung ist, die Haushalten mit geringem Einkommen helfen soll, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu tragen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zur Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt zwei Formen von Wohngeld: Einmal den Mietzuschuss für Mieter, um die monatliche Miete zu reduzieren und zum anderen den Lastenzuschuss für Eigentümer, um die Finanzierungskosten einer eigenen Immobilie zu senken. Für Mietschulden ist der Mietzuschuss für Mieter relevant. Damit Wohngeld gezahlt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein. Alle Haushaltsmitglieder müssen zusammen ein geringes Einkommen unterhalb der festgelegten Grenze haben, die Miete darf eine bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten, die nach Wohnort und Haushaltsgröße variieren und es dürfen keine anderen vorrangigen Sozialleistung bezogen werden. Wer bereits Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält in der Regel kein zusätzliches Wohngeld. Wichtig: Wohngeld wird für aktuelle und zukünftige Mieten gewährt, nicht rückwirkend für bereits entstandene Mietschulden. Wohngeld kann nicht zur Tilgung der Mietschulden eingesetzt werden. Wohngeld ist ein Zuschuss für laufende Mietzahlungen, nicht für bereits bestehende Schulden. Ausnahme: Wenn die Miete aktuell noch offen ist und der Antrag rechtzeitig gestellt wird, kann Wohngeld auch die zukünftige Zahlung decken und somit neue Mietschulden verhindern. Wer bereits Mietschulden hat, sollte gleichzeitig mit dem Wohngeldantrag eine Stundung oder Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbaren, um eine Kündigung zu vermeiden. Wer Wohngeld beantragen möchte, muss die kommunale oder städtische Wohngeldstelle kontaktieren und dieser den Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Kontoauszüge sowie Angaben zu bestehenden Mietschulden vorlegen. Der Antrag auf Wohngeld erfolgt schriftlich. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Höhe des Wohngeldes festgelegt. Wohngeld wird monatlich gezahlt, die Bewilligung kann einige Wochen dauern.5. Wenden Sie eine Kündigung des Mietverhältnisses ab!
Ein Vermieter kann wegen Mietschulden das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Mietzahlung oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Verzug ist. Befindet sich der Mieter mit der Mietzahlung in einem Zeitraum, der länger als zwei Termine ist, in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht, im Verzug, kann der Vermieter ebenfalls fristlos kündigen. Auch wenn den Mieter keine Schuld an seiner Geldnot trifft, weil über seinen frühzeitigen Antrag auf Sozialleistungen noch keine Entscheidung getroffen wurde, hat der Vermieter das Recht bei Mietrückstand eine fristlose Kündigung auszusprechen, so der BGH (Az. VIII ZR 175/14). Mieter, die wiederholt ihre Miete unpünktlich bezahlen, laufen ebenfalls Gefahr, dass ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt wird. Wie oft die Mietzahlung unpünktlich erfolgt sein muss, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich bewertet. Laut BGH (Az. VIII ZR 91/10) kann der Vermieter nach siebenmaliger unpünktlicher Zahlung trotz Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen. Hat der Vermieter die verspätete Mietzahlung bereits abgemahnt, reicht für eine fristlose Kündigung laut BGH (Az. VIII ZR 364/04) eine weitere einmalige verspätete Mietzahlung. Für säumige Mieter gibt es die Möglichkeit eine fristlose Kündigung abzuwenden, in dem eine öffentliche Stelle eine Erklärung abgibt, die Mietschulden zu übernehmen. Diese Erklärung muss zwei Monate nach Zugang der Räumungsklage vorliegen. Diese Optionen haben Mieter allerdings nur alle zwei Jahre. Der Mieter kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses abwenden, indem er seine Mietschulden unverzüglich nach einer Kündigung oder bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Räumungsklage bezahlt. Dafür ist es aber notwendig, dass alle Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden, so das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 205/15). Wichtig zu wissen: Vermieter haben neben der fristlosen Kündigung die Option das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat der Mieter nicht mehr die Möglichkeit die Kündigung durch Zahlung der Mietschulden oder Aufrechnung von eigenen Forderungen abzuwenden. Diese sog. Schonfristzahlung hat nur Auswirkungen auf eine fristlose Kündigung. Besteht zum Kündigungszeitpunkt zudem eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, bleibt diese von dem Ausgleich der säumigen Miete unberührt, entschied der BGH (Az. VIII ZR 307/21). Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis.6. In diesen Fällen darf der Vermieter bei Mietschulden nicht kündigen!
Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung auch tatsächlich ein Zahlungsverzug beim Mieter vorliegt. Wird eine Kündigung wegen Zahlungsverzug vom Vermieter zu früh ausgesprochen, ist sie unwirksam, entschied das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 132/18). Das Landgericht Berlin (Az. 67 S 329/16) entschied, dass eine nur geringfügig verspätete Mietzahlung über einen Zeitraum von wenigen Monaten keine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Kommt der Mieter aber nur einmal nach langer Mietdauer in Zahlungsverzug rechtfertigt dies laut einer Entscheidung des Amtsgericht Rheine (Az. 10 C 234/18) keine Kündigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Mieter vor der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses abzumahnen, da dieser sich bereits im Zahlungsverzug befindet. Unwirksam ist eine Kündigung des Mietvertrages auch dann, wenn der Mieter aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung unverschuldet in einen Mietrückstand gerät, urteilte das Landgericht Kassel (Az. 1 S 170/15). Das sieht das Landgericht Berlin (Az. 65 S 77/19) anders: Auch eine langandauernde psychische Erkrankung entschuldigt keine Mietschulden.7. Prüfen Sie, ob die Mietschulden verjährt sind!
Mietschulden verjähren in der Regel innerhalb einer Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem ein fälliger Anspruch auf die Mietzahlung entstanden ist und der Vermieter Kenntnis vom Mietrückstand hatte, oder hätte haben können. Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter über die rückständige Miete oder ein gerichtliches Mahnverfahren sowie die Erhebung einer Klage können die Verjährungsfrist unterbrechen.8. Machen Sie keine falschen Angaben zu Mietschulden bei der Mieter-Selbstauskunft!
Der Vermieter ist im Übrigen berechtigt in der Mieter-Selbstauskunft nach Mietschulden zu fragen. Macht der Mieter hier falsche Angaben, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, so das Landgericht Itzehoe (Az. 9 S 132/07).9. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten!
Mietschulden sind ein kompliziertes Thema, das unbedingt fachkundiger Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht bedarf. Er prüft ihre rechtliche Situation und schätzt kompetent ein, wie Sie mit Ihren Mietrückständen am bestens umgehen und wie Sie einen Rausschmiss aus Ihrer Mietwohnung vermeiden können. Zögern Sie nicht lange und nehmen Sie die Unterstützung eines Mietrechtsexperten in Anspruch.Weitere Artikel zum Thema
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Mietschulden - häufige Fragen
Mietschulden können schnell existenzielle Auswirkungen auf Ihr Leben haben. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten, wie Sie eine Kündigung und Räumung vermeiden.
+ Mahnbescheid Mietschulden - was tun?Wer als Mieter einen Mahnbescheid wegen Mietschulden erhalten hat, hat zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch wird der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid beantragen, gegen den auch innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Unterbleibt der Einspruch, kann der Vermieter die Mietschulden aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken.
+ Wie lange bleiben Mietschulden in der Schufa?Mietschulden landen nicht automatisch in der Schufa, sondern nur, wenn der Vermieter Mitglied der Schufa ist und der Mieter im Mietvertrag einem Eintrag zugestimmt hat. Einträge in der Schufa werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht.
+ Wie lange bleiben Mietschulden bestehen?Mietschulden verjähren innerhalb einer Frist von drei Jahren.
+ Mietschulden - wer hilft?Neben der Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht helfen Schuldnerberatungen säumigen Mietern bei der Lösung ihres Mietschulden-Problems.
+ Mietschulden - wer haftet?Für Mietschulden haftet der Mieter, der sich im Mietvertrag zur Zahlung der Miete verpflichtet hat.
+ Was passiert mit Mietschulden bei Eigentümerwechsel?Mietschulden, die vor dem Übergang des Eigentums fällig sind, stehen dem Vermieter zu, der die Mietwohnung veräußert. Mietforderungen, die nach dem Eigentumswechsel fällig werden, stehen dem Erwerber der Mietwohnung zu.
erstmals veröffentlicht am 16.07.2019, letzte Aktualisierung am 06.10.2025
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