Darf ein Vermieter einfach das Schloss zur Wohnungstür auswechseln?

Ob es die ausbleibende Mietzahlung ist, oder die Verwahrlosung der Mietwohnung- Es gibt viele Gründe für Stress zwischen Vermieter und Mieter. Aber darf der Vermieter in solchen Fällen einfach das Schloss der Wohnungstür auswechseln, damit der Mieter seine Wohnung nicht mehr betreten kann?
Mietschulden trieben Vermieter zur eigenmächtigen Räumung der Wohnung
Vorausgegangen war ein Streit zwischen Mieter und Vermieter, weil Mietzahlungen des Mieters nicht erfolgt waren. Der Vermieter drohte dem Mieter daraufhin, dass er ihn rausschmeiße und seine Wohnung räumen werde. Ein paar Tage später kam der Mieter an seine Wohnung und fand ein neues Wohnungsschloss vor. Nachdem der Vermieter sich beharrlich weigerte ihn in seine Wohnung zu lassen, brach der Mieter nachts in die Wohnung ein. Am nächsten Tag gelang es Angestellte des Vermieters die Wohnung zu räumen.
Räumung war verbotene Eigenmacht
Das Amtsgericht München stellte fest, dass dem Mieter wieder umgehend Besitz an der Wohnung eingeräumt werden müsse, da die Räumungsansprüche des Vermieters nicht gerichtlich entschieden worden seien und es sich damit um einen Fall von verbotener Eigenmacht handele. Man könne den gesetzlichen Mieterschutz nicht mit Gewalt außer Kraft setzen.
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