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Anwälte und Kanzleien für Steuerrecht in Brilon finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Brilon.
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Abeler

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
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Ludwig Albracht

Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Friederike Engelbracht

Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Silvia Hoffmann-Benz

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelius Homann

Keffelker Straße 26, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Linda Klauke-Wishardt

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Norbert Knepper

Friedrichstraße 23, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Carina Krautstrunk

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Mühlenbein

Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Ira Katharina Nacke

Am Markt 8, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Platner-Mühlenbein

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Robert Raschmann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Keffelker Straße 10, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Walter Willeke

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Bahnhofstraße 18, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Zillikens

Am Markt 8, 59929 Brilon

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Brilon
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

Anwältin für Steuerrecht in BrilonAnwältin für Steuerrecht in Brilon Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Da hohe Strafen drohen, wenn der Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß Genüge getan wird, sind die meisten darüber sehr erleichtert. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Wie kann ich mich gegen einen falschen Steuerbescheid wehren?

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Brilon zu Ihrem Steuerbescheid.

Steuerhinterziehung

Unternehmerin tippt auf TaschenrechnerUnternehmerin tippt auf Taschenrechner Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Brilon.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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