Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Steuerrecht in Burscheid
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Burscheid Mandate annehmen

Christian Ay
Telegrafenstraße 32, 42929 Wermelskirchenin 9.8 km Entfernung

Richard Schmidt
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Jakob-Busch-Straße 23, 51429 Bergisch Gladbach
in 13.9 km Entfernung

Markus Koch
Henkenheide 34, 40724 Hildenin 14.8 km Entfernung

Robert Risse
Am Steg 11, 40789 Monheim am Rheinin 15.1 km Entfernung

Frank Metag
Fachanwalt für SteuerrechtGeorg-Arends-Weg 21, 42369 Wuppertal
in 16.7 km Entfernung

Axel Bödefeld
Fachanwalt für SteuerrechtKonrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln
in 18.4 km Entfernung

Wolfgang Dunkel
Clever Straße 16, 50668 Kölnin 18.4 km Entfernung

Gunnar Knorr
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Kölnin 18.4 km Entfernung

Andreas Paschhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Funckstraße 71, 42115 Wuppertal
in 18.8 km Entfernung

Frank Balmes
Gereonstraße 34-36, 50670 Kölnin 19.1 km Entfernung

Henrique Leimkuhl-Schulz
Hülchrather Straße 15, 50670 Kölnin 19.1 km Entfernung

Katherine Nennstiel
Lupusstraße 30, 50670 Kölnin 19.1 km Entfernung

Tim Brühland
Fachanwalt für Steuerrecht|204Erholungstraße 14, 42103 Wuppertal
in 19.2 km Entfernung

Alexander Homann
Hofkamp 86, 42103 Wuppertalin 19.2 km Entfernung

Adalbert Rödding
Kennedyplatz 2, 50679 Kölnin 19.3 km Entfernung

Volker Schacht
Kennedyplatz 2, 50679 Kölnin 19.3 km Entfernung

Dagmar Behrens
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Unionstraße 8, 42285 Wuppertal
in 19.5 km Entfernung

Ulrike Bär
Fachanwalt für SteuerrechtInnere Kanalstraße 15, 50823 Köln
in 19.9 km Entfernung

Sounia Kombert
Vogelsanger Straße 136, 50823 Kölnin 19.9 km Entfernung

Jürgen Pelka
Fachanwalt für SteuerrechtKaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln
in 19.9 km Entfernung
Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
Anwältin in Burscheid macht Steuerberechnung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Burscheid denkt über Strategie nach Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Nur als grobe Richtwerte hier die Staffelung der Strafen bei Steuerhinterziehung: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Die Selbstanzeige
Unternehmer macht Selbstanzeige Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Burscheid.
Was genau ist Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Die Betriebsprüfung
Figur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Arbeitsplatz in eigener Wohnung § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.