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Anwalt für Steuerrecht in Enger

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Enger Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Björn Schäffer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 56, 32257 Bünde
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Windmann

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Mindener Straße 72, 32049 Herford
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sascha Wiens

Fachanwalt für Steuerrecht
Hainteichstraße 71, 33613 Bielefeld
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefanie Hambruch

Steinsieker Weg 38, 32584 Löhne
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Klose

Löhner Straße 78, 32584 Löhne
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friedrich-Wilhelm Brenzel

Fachanwalt für Steuerrecht
Obernstraße 1A, 33602 Bielefeld
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Harald Grams

Fachanwalt für Steuerrecht
Falkstraße 9, 33602 Bielefeld
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Brigitte Hidding

Elsa-Brändström-Straße 7, 33602 Bielefeld
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Herbert Scholz

Fachanwalt für Steuerrecht
Marktstraße 7, 33602 Bielefeld
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Wehmeier

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Bach 11, 33602 Bielefeld
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arno Prüßmeier

Fachanwalt für Steuerrecht
Osterstraße 51 a, 32105 Bad Salzuflen
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kay Winard Klöpping

Am Kämpchen 12, 33605 Bielefeld
in 15.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Enger
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in EngerAnwältin für Steuerrecht in Enger Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Verschweigen ist strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Enger zu Ihrem Steuerbescheid.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vorAnwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Enger finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was ist Schwarzarbeit?

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.

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