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Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Freudenstadt für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Freudenstadt.
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Bernd Beckert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Rainer M. Brandt

Loßburger Straße 13, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Christoffel

Fachanwalt für Steuerrecht
Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Doll

Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Donder

Lange Straße 16, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Duffner

Loßburger Straße 13, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Karin Guardiera Windheim

Lauterbadstraße 42, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Gürkan Güner

Lauterbadstraße 57, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Lutz

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Patrick Maneck

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Salameh-Zudock

Lange Straße 16, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Schwarz

Loßburger Straße 13, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Trommsdorff

Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus Unger

Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Ziefle

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Freudenstadt
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in FreudenstadtAnwältin für Steuerrecht in Freudenstadt Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung im heimischen TresorSteuerhinterziehung im heimischen Tresor Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Die folgende Staffelung von Geld- und Freiheitsstrafen unterliegt keinem Regelwert, sie sind vielmehr als Richtwert zu sehen. Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.

Die Chance einer Selbstanzeige

Mann durchsucht SteuerunterlagenMann durchsucht Steuerunterlagen Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Freudenstadt.

Schwarzarbeit

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Betriebsprüfung

verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfungverzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Dies passiert jedoch eher selten. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Es gibt jedoch Sonderregelungen. Steht einem Arbeitnehmer z.B. kein anderer Arbeitsplatz, als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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