Den Rechtsanwalt für Steuerrecht in Gera bei Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Gera.
René Blaschke
Lessingstraße 2, 07545 Gera
Antje Böckl
Rittergasse 10, 07545 Gera
Steffen Drescher
Lessingstraße 4, 07545 Gera
Ralf Eggers
Fachanwalt für ArbeitsrechtLaasener Straße 2, 07545 Gera

Gerhard F. Ferling
Johannisstraße 4, 07545 Gera
Peter W. Gierhardt
Bahnhofsplatz 15, 07545 Gera
Jens Günzerodt
Rudolf-Diener-Straße 9, 07545 Gera
Stefan Hanz
Arndtstraße 1, 07545 Gera
Monika Hofmann
Humboldtstraße 27, 07545 Gera
Christoph Hubrich
Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera
Reinhard Kamloth
Fachanwalt für Familienrecht|6538Steinweg 10, 07545 Gera

Peter Gerhard Kindermann
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Zabelstraße 14, 07545 Gera

Bernd Krumbholz
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Johannisstraße 4, 07545 Gera

Manuela Lange
Laasener Straße 3, 07545 Gera
Heiko Lange
Laasener Straße 3, 07545 Gera
Peter Lenk
Rudolf-Diener-Straße 12, 07545 Gera
Martina Mandler
Gagarinstraße 1, 07545 Gera
Jeannette Melka
Fachanwalt für FamilienrechtSorge 8, 07545 Gera

Sven Merkel
Friedrich-Engels-Straße 18, 07545 Gera
Heinz Nikulla
Johannisstraße 4, 07545 Gera
René Palm
Leipziger Straße 35, 07545 Gera
Thomas Petter
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 11, 07545 Gera

Björn Pfob
Laasener Straße 12, 07545 Gera
Dirk Rahe
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Humboldtstraße 9, 07545 Gera

Andreas D. Schulze
Sorge 10, 07545 Gera
Thorsten Seeger
Berliner Straße 2, 07545 Gera
Hans-Joachim Stecher
Laasener Straße 3, 07545 Gera
Josephine Stöckigt
Talstraße 25, 07545 Gera
Christian Uhle
Arndtstraße 1, 07545 Gera
Steffen Vorsatz
Rudolf-Diener-Straße 22, 07545 Gera
Patricia Wendler
Fachanwalt für MedizinrechtJohannisstraße 4, 07545 Gera

Frank Wunderlich
Sorge 8, 07545 GeraSteuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
Anwältin in Gera macht Steuerberechnung Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.
Steuerhinterziehung
Geschäftsfrau macht Steuererklärung Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Mann durchsucht Steuerunterlagen Die Aussicht auf Straffreiheit hat schon viele Straftäter dazu bewegen können ihre Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Gera.
Schwarzarbeit kurz erklärt
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.
Betriebsprüfung
drohender Betriebsprüfer Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So urteilte der Bundesfinanzhof. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.